Bianca von Löschdas.de
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mobile.de bezeichnet sich selbst als Deutschlands größten Fahrzeugmarkt. Für gewerbliche Autohändler spielt das Portal eine wichtige Rolle: Hier informieren sich viele Käuferinnen und Käufer über Händler und Fahrzeuge. Die Händlerbewertung mit bis zu fünf Sternen ist bereits in der Suchergebnisliste sichtbar und gilt als wichtiger Hinweis darauf, wie zufrieden andere Kundinnen und Kunden waren. Schlechte oder unfaire Bewertungen können daher das Vertrauen in einen Händler schmälern und sich auf Anfragen und Umsatz auswirken.
Für professionelle Hilfe bei der Klärung ungerechtfertigter Bewertungen steht loeschdas.de als registrierter Rechtsdienstleister zur Verfügung – etwa für die rechtliche Prüfung, ob eine Löschung realistisch ist, und für die Koordination des weiteren Vorgehens.
Kritische Bewertungen gehören zum Autohandel dazu: Sachliche, zutreffende Kritik und zulässige Meinungsäußerungen müssen Händler hinnehmen. mobile.de hat jedoch eigene Bewertungsregeln aufgestellt und setzt nach eigenen Angaben Analyseverfahren gegen Manipulation ein. Bewertungen, die gegen diese Regeln oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden gelöscht – betrifft der Verstoß nur einen Teil des Textes, entfernt mobile.de lediglich diesen Teil. Typische Gründe für eine Beanstandung sind:
Prüfen Sie zunächst, ob die bewertende Person tatsächlich über mobile.de mit Ihnen in Kontakt stand – etwa anhand Ihrer Anfragen über das Kontaktformular oder der Bewertungseinladungen, die Sie nach einem Kauf verschickt haben. Sichern Sie die Bewertung mit Datum per Screenshot. Verstößt sie gegen die Bewertungsregeln, informieren Sie mobile.de und benennen Sie konkret, welche Passage gegen welche Regel verstößt; die Kontaktdaten des Kundenservice finden Sie im Impressum von mobile.de. Antworten Sie öffentlich sachlich – ohne den Namen des Kunden, sofern er ihn nicht selbst genannt hat, und ohne Auszüge aus Ihrer Korrespondenz.
Ob eine Äußerung als zulässige Meinung oder als angreifbare Tatsachenbehauptung einzuordnen ist, lässt sich nicht immer eindeutig beurteilen. Eine rechtliche Einschätzung kann helfen, die Beanstandung sauber zu begründen. Wir prüfen Ihren Fall auf Wunsch in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Wir prüfen die Bewertung anhand der mobile.de-Bewertungsregeln und der rechtlichen Maßstäbe: Enthält sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen, fehlt ein über mobile.de zustande gekommener Kontakt oder liegt ein Interessenkonflikt vor? Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Sehen wir einen Ansatzpunkt und entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, begründen wir die Beanstandung gegenüber mobile.de konkret – etwa damit, dass die bewertende Person nie Kunde oder Interessent war oder falsche Angaben macht. mobile.de prüft die Inhalte daraufhin und löscht die Bewertung oder den betroffenen Teil, wenn ein Verstoß festgestellt wird.
Wir informieren Sie über die Rückmeldung von mobile.de. Bleibt eine rechtswidrige Bewertung trotz Beanstandung online, besprechen wir mit Ihnen, ob weitere Schritte sinnvoll sind – bei Bedarf über unser juristisches Partnernetzwerk.

Ja, wenn die Bewertung gegen die Bewertungsregeln von mobile.de oder gegen geltendes Recht verstößt – etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder verleumderischen Inhalten. Ob eine Bewertung tatsächlich gelöscht wird, hängt vom Einzelfall ab; zulässige Kritik bleibt stehen.
Ja. Nach den Regeln von mobile.de muss jede Händlerbewertung auf einer persönlichen Serviceerfahrung beruhen, die über mobile.de initiiert wurde. Eingeladen werden Interessenten nach einer Anfrage über das Kontaktformular sowie Käuferinnen und Käufer, denen der Händler innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf eine Einladung schickt. Bewertungen durch andere Händler, deren Mitarbeitende oder im Auftrag Dritter sind untersagt. Wie gut die Aussichten gegen eine mutmaßliche Fake-Bewertung sind, hängt vor allem davon ab, ob sich fehlender Kontakt oder ein Interessenkonflikt darlegen lässt.
Nein. Eine Bewertung, die wahre Tatsachen schildert oder eine zulässige Meinung wiedergibt, ist von der Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn sie deutlich kritisch ausfällt. mobile.de löscht nach seinen Regeln nur Bewertungen oder Textteile, die gegen die Bewertungsregeln oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Bei berechtigter Kritik ist eine sachliche öffentliche Antwort meist der bessere Weg: Sie zeigt Interessenten, wie Sie mit Problemen umgehen.
mobile.de bezeichnet sich als Deutschlands größten Fahrzeugmarkt; viele Autokäuferinnen und Autokäufer vergleichen dort Angebote und Händler. Die Sternebewertung eines Händlers ist bereits in der Suchergebnisliste zu sehen, im Inserat steht die Zahl der Bewertungen, und auf der Bewertungsübersicht finden sich alle Details und Kommentare. Negative oder unfaire Bewertungen sind damit an mehreren Stellen sichtbar und können sich auf Anfragen auswirken.
mobile.de hat verbindliche Bewertungsregeln: Bewertungen müssen auf einer persönlichen, über mobile.de initiierten Serviceerfahrung beruhen und einen Bezug zum Fahrzeugkauf haben. Untersagt sind unter anderem Bewertungen durch Organe oder Mitarbeitende des Händlers und deren Verwandte ersten und zweiten Grades, durch andere Händler sowie im Auftrag Dritter. Inhaltlich unzulässig sind Beleidigungen, Drohungen, politische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen, falsche Tatsachenbehauptungen, verleumderische Inhalte, Werbung, die namentliche Nennung von Personal sowie aus anderen Bewertungen kopierte Texte.
Rechtswidrig sind Einträge, die Tatsachen falsch darstellen, verleumden oder belästigen. Dazu zählen beispielsweise unbewiesene Behauptungen über Betrug, Rassismus oder Schwarzarbeit beim Händler. Auch Schmähkritik – persönliche Diffamierungen ohne sachlichen Bezug – ist unzulässig. Liegt ein solcher Verstoß vor, ist die Bewertung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann gelöscht werden.
Unzulässige Bewertungen sollten Sie zunächst bei mobile.de melden, damit das Portal ein Prüfverfahren einleiten kann. Weisen Sie mobile.de konkret auf Gesetzesverstöße hin (z. B. Beleidigungen, falsche Tatsachen). Bleibt die Bewertung bestehen, sind weitere rechtliche Schritte möglich (z. B. Abmahnung oder einstweilige Verfügung).
Eine Löschung kommt in Betracht, wenn eine Bewertung gegen die mobile.de-Bewertungsregeln oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt – etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik, fehlendem über mobile.de zustande gekommenem Kontakt oder einem Interessenkonflikt. Betrifft der Verstoß nur einen Teil des Textes, löscht mobile.de nach seinen Regeln nur diesen Teil und kennzeichnet dies; die vergebene Note bleibt dann bestehen. Ob darüber hinaus ein Anspruch auf vollständige Entfernung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.
Verstößt eine Bewertung aus Ihrer Sicht gegen die Bewertungsregeln, können Sie mobile.de darüber in Kenntnis setzen; die Kontaktdaten des Kundenservice – auch für Händler – finden Sie im Impressum von mobile.de. Bezeichnen Sie die betroffene Bewertung eindeutig, zitieren Sie die beanstandete Passage und erläutern Sie, gegen welche Regel sie verstößt, etwa fehlender Kontakt über mobile.de oder unwahre Angaben. Fügen Sie vorhandene Belege bei und sichern Sie die Bewertung vorab per Screenshot.
Nach einer Beanstandung prüft mobile.de die Inhalte nach eigenen Angaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein. Vor der Veröffentlichung werden Bewertungen nur eingeschränkt kontrolliert; ergänzend setzt mobile.de Analyseverfahren gegen Manipulation ein. Stellt mobile.de einen Verstoß fest, wird die Bewertung gelöscht. Betrifft der Verstoß nur Teile des Textes, wird nur der betroffene Teil entfernt und gekennzeichnet – Note und übriger Text bleiben dann erhalten.
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt mobile.de nicht. Wie lange die Prüfung dauert, hängt unter anderem davon ab, wie eindeutig der Verstoß ist und ob Rückfragen nötig werden. Notieren Sie daher, wann Sie die Beanstandung eingereicht haben. Bleibt eine Reaktion über längere Zeit aus oder wird eine offensichtlich rechtswidrige Bewertung nicht entfernt, kann eine rechtliche Prüfung weiterer Schritte sinnvoll sein.
Lehnt mobile.de die Löschung ab oder reagiert nicht, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Beanstandung konkret genug begründet war, und gegebenenfalls Belege nachreichen. Ist die Bewertung rechtswidrig, kommt ein förmliches Schreiben an mobile.de in Betracht – durch eine Anwaltskanzlei oder einen registrierten Rechtsdienstleister. Bleibt auch das ohne Ergebnis, können gerichtliche Schritte wie eine Unterlassungsklage oder ein Eilverfahren geprüft werden. Ist der Verfasser bekannt, kann auch gegen ihn direkt vorgegangen werden.
Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall – etwa danach, wie viele Bewertungen betroffen sind und ob eine außergerichtliche Beanstandung ausreicht. Bei loeschdas.de steht am Anfang eine kostenlose Ersteinschätzung. Sehen wir einen Ansatzpunkt, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot und entscheiden dann selbst, ob Sie uns beauftragen.
Ja. loeschdas.de ist ein spezialisierter, zugelassener Dienstleister, der Händler bei Bewertungslöschungen unterstützt. Das Team prüft die Bewertung inhaltlich, formuliert die Beschwerde und tritt mit mobile.de in Kontakt. So profitieren Sie von rechtlicher Expertise, ohne direkt eine Kanzlei beauftragen zu müssen.
Nein, eine Beanstandung kann jeder Händler selbst bei mobile.de einreichen. Für juristische Laien ist es allerdings oft schwierig, zulässige Meinungsäußerungen von unzulässigen Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Eine spezialisierte Kanzlei oder ein registrierter Rechtsdienstleister kann einschätzen, welche Formulierungen angreifbar sind, und die Beanstandung entsprechend begründen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, ist in der Regel eine anwaltliche Vertretung erforderlich.
Ansprüche können sich sowohl gegen den Verfasser als auch gegen mobile.de richten. Der Verfasser haftet als derjenige, der die Bewertung veröffentlicht hat. mobile.de haftet nicht von vornherein für jede Bewertung, muss nach der Rechtsprechung aber tätig werden, sobald es auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Da der Verfasser für Händler meist nicht identifizierbar ist, richtet sich die Beanstandung in der Praxis zunächst an mobile.de.
Ja. Nach den eigenen Bewertungsregeln löscht mobile.de bei einem Verstoß, der nur Teile des Bewertungstextes betrifft, lediglich den betroffenen Teil und kennzeichnet dies. Die vergebene Note und der übrige Text bleiben in diesem Fall erhalten. Ist dagegen die Bewertung insgesamt unzulässig – etwa weil kein über mobile.de initiierter Kontakt bestand oder ein Interessenkonflikt vorliegt –, kommt eine vollständige Löschung in Betracht. Ob ein Anspruch auf Entfernung auch der Sternebewertung besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Nach dem Bewertungsgrundsatz von mobile.de werden Händlerbewertungen ausschließlich im Zusammenhang mit mobile.de verwendet – dazu kann allerdings auch Werbung für mobile.de und die dort eingestellten Inserate gehören, etwa in Bannern oder E-Mails. mobile.de kann Händlern zudem gestatten, Bewertungen zu Werbezwecken zu nutzen. Bewertungsseiten können außerdem in Suchmaschinen erscheinen. Beanstandungen richten sich in jedem Fall an mobile.de.
Echte und wahre Erfahrungsberichte sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und dürfen nicht gelöscht werden. Solange ein Kunde korrekt schildert, was er erlebt hat, besteht kein Anspruch auf Löschung. Auch enthaltene kritische Meinungsäußerungen sind erlaubt, sofern sie nicht beleidigend oder unwahr sind.
Ja. Da mobile.de in Deutschland betrieben wird und deutsche Unternehmenspersönlichkeitsrechte betrifft, kommt deutsches Recht zur Anwendung. Auch wenn Bewertungen bei internationalen Portalen abgegeben werden, kann deutsches Recht gelten, sobald das Persönlichkeitsrecht eines deutschen Unternehmens betroffen ist.
Unter Umständen. Gegen den Verfasser kommen bei Verschulden Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn ein konkreter Schaden – etwa nachweisbare Umsatzeinbußen – auf die Bewertung zurückzuführen ist; dieser Nachweis ist in der Praxis oft schwierig. mobile.de haftet nicht ohne Weiteres für fremde Bewertungen. Bleibt eine rechtswidrige Bewertung nach einem konkreten Hinweis dennoch online, können gegenüber dem Portal insbesondere Unterlassungsansprüche bestehen und unter Umständen Kosten der Rechtsverfolgung erstattungsfähig sein. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Unzulässig sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen – etwa „Das Fahrzeug war ein verschwiegener Unfallwagen“, wenn nachweislich kein Unfallschaden vorlag, oder die Behauptung, der Kilometerstand sei manipuliert worden, ohne dass es dafür eine Grundlage gibt. Auch Beleidigungen, Drohungen und die namentliche Nennung von Mitarbeitenden verstoßen gegen die mobile.de-Regeln. Wertende Aussagen wie „Die Beratung war schlecht“ sind dagegen in der Regel zulässige Meinungsäußerungen. Schmähkritik liegt nur ausnahmsweise vor, wenn allein die Herabsetzung im Vordergrund steht.
Ja. Gefälschte oder im Auftrag Dritter abgegebene Bewertungen verstoßen gegen die Bewertungsregeln von mobile.de. Wettbewerbsrechtlich ist zudem die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen zur Verkaufsförderung ausdrücklich unzulässig (Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG). Entscheidend ist in der Praxis, ob sich Hinweise auf die Fälschung – etwa fehlender Kontakt über mobile.de oder ein Interessenkonflikt – darlegen lassen.
In der Regel nicht ohne Weiteres. Ein Auskunftsanspruch über Bestandsdaten kann nach § 21 TDDDG bestehen, wenn eine Bewertung bestimmte Straftatbestände erfüllt, etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung; erforderlich ist eine vorherige gerichtliche Anordnung. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren gibt mobile.de nach eigenen Angaben angefragte Daten an Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden heraus. Oft hilft es aber schon, den Kontakt anhand von Datum, Fahrzeug und Anfrage in Ihren eigenen Unterlagen nachzuvollziehen.
Lässt sich eine Bewertung nicht löschen, ist eine sachliche öffentliche Antwort meist der beste Weg: Bedanken Sie sich für das Feedback, stellen Sie Missverständnisse richtig und bieten Sie eine Klärung an. Verbessern Sie intern die Abläufe, die zur Kritik geführt haben. Zudem können Sie Käuferinnen und Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf über mobile.de zur Bewertung einladen – laden Sie dabei möglichst alle Kundinnen und Kunden ein und nicht nur solche, von denen Sie ein positives Urteil erwarten.
Ein sachlicher und lösungsorientierter Umgang ist in den meisten Fällen sinnvoll. Händler können öffentlich auf eine Bewertung antworten und etwa Missverständnisse erläutern. Beachten Sie die Regeln für Händler-Antworten: Sie müssen einen Bezug zur Bewertung haben, dürfen keine Werbung enthalten und weder den Namen des Interessenten – sofern er ihn nicht selbst genannt hat – noch Auszüge aus der schriftlichen Konversation wiedergeben. Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen sind auch in Antworten unzulässig.
Das hängt vom Umfang des Verstoßes ab. Wird eine Bewertung vollständig gelöscht, sind Sterne und Text nicht mehr sichtbar. Betrifft der Verstoß nur Teile des Textes, entfernt mobile.de nach seinen Regeln lediglich den betroffenen Teil und kennzeichnet dies – die Note bleibt dann bestehen. Hat die bewertende Person ihre Bewertung selbst löschen lassen, kann sie nach Angaben von mobile.de keine neue Bewertung abgeben.
Regelmäßiges Monitoring ist entscheidend: Behalten Sie neue Bewertungen im Blick und prüfen Sie fragwürdige Einträge zeitnah. Laden Sie Käuferinnen und Käufer nach dem Fahrzeugkauf einheitlich zur Bewertung ein, antworten Sie sachlich auf Kritik und verbessern Sie kontinuierlich Ihren Service. Dokumentieren Sie Anfragen und Verkäufe so, dass Sie im Streitfall nachvollziehen können, ob und wann ein Kontakt über mobile.de stattgefunden hat.
Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn ein Kunde mit Kauf oder Service unzufrieden war. Sobald jedoch nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern allein die Herabwürdigung des Händlers im Vordergrund steht, handelt es sich um Schmähkritik. Diese ist nicht mehr vom Grundrecht gedeckt und ebenso angreifbar wie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Zulässige, sachliche Kritik müssen Händler dagegen hinnehmen – wir gehen gezielt gegen rechtswidrige Bewertungen vor.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Betreiber von Bewertungsportalen eine Bewertung prüfen, sobald ein Betroffener sie konkret beanstandet; dazu gehört in der Regel, die bewertende Person um eine Stellungnahme zu bitten (BGH, Urteil vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15). Die Rüge, einer Bewertung liege überhaupt kein Kontakt zugrunde, genügt dafür grundsätzlich (BGH, Urteil vom 9.8.2022 – VI ZR 1244/20). Da jede Händlerbewertung auf mobile.de einen über die Plattform initiierten Kontakt voraussetzt, ist dieser Punkt häufig ein naheliegender Ansatz für eine Beanstandung.
Der Digital Services Act (DSA) ist seit dem 17. Februar 2024 vollständig anwendbar und betrifft nicht nur sehr große Plattformen. Jeder Hostingdienst – und damit auch mobile.de – muss ein Verfahren bereitstellen, über das rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können (Art. 16 DSA), und Moderationsentscheidungen begründen (Art. 17 DSA). Als Online-Plattform muss mobile.de zudem ein internes Beschwerdemanagement anbieten (Art. 20 DSA); außerdem können zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen angerufen werden (Art. 21 DSA). Über seine Moderation veröffentlicht mobile.de jährlich einen Transparenzbericht.
Nein. Als Händler können Sie Bewertungen über Ihren Betrieb nicht selbst entfernen. Löschen kann eine Bewertung mobile.de – oder die bewertende Person, die ihre eigene Bewertung über den mobile.de-Kundenservice löschen lassen kann. Eine unzulässige Bewertung können Sie bei mobile.de beanstanden; entscheidend ist eine konkrete Begründung, welche Regel verletzt ist. Auf Wunsch übernehmen wir als nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierter Rechtsdienstleister die Prüfung und Beanstandung für Sie.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
