Bianca von Löschdas.de
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Booking.com gehört zu den einflussreichsten Plattformen im globalen Unterkunftsmarkt. Für Hotels, Ferienwohnungen und Apartmentanbieter ist ein aussagekräftiges Bewertungsprofil entscheidend für Sichtbarkeit, Auslastung und Umsatz. Denn viele Reisende orientieren sich bei der Auswahl stark an den Erfahrungen früherer Gäste – Bewertungen sind damit häufig das Zünglein an der Waage zwischen Buchung und Absage.
Doch nicht jede Bewertung ist gerechtfertigt. Häufig werden Gastgeber mit unfairer Kritik, falschen Behauptungen oder sogar rufschädigenden Aussagen konfrontiert. Einzelne negative Rezensionen können das Vertrauen potenzieller Gäste untergraben und sich unmittelbar auf Buchungen auswirken – gerade in wettbewerbsintensiven Regionen. Besonders kritisch wird es, wenn Bewertungen gegen geltendes Recht oder die Richtlinien von Booking.com verstoßen.
Als spezialisierter Dienstleister mit Zulassung helfen wir Ihnen, unzulässige Bewertungen auf Booking.com prüfen und – wo ein Löschgrund besteht – entfernen zu lassen. Unser Ziel ist es, Ihre Online-Reputation zu schützen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen – sorgfältig, diskret und effizient.
Bewertungen auf Booking.com haben einen direkten Einfluss auf Ihre Buchungen und Ihre Auslastung. Ihre Gesamtbewertung erscheint auf der Unterkunftsseite, und seit Januar 2025 gewichtet Booking.com aktuelle Bewertungen dabei stärker als ältere. Eine ungerechtfertigte Bewertung kann das Vertrauen potenzieller Gäste deshalb spürbar beeinträchtigen.
Nicht jede Bewertung ist sachlich oder berechtigt. Zutreffende, sachliche Kritik müssen Gastgeber zwar hinnehmen. Verstößt eine Bewertung aber gegen geltendes Recht oder gegen die Richtlinien von Booking.com, kommt eine Entfernung in Betracht – beispielsweise bei:
Ob eine der Löschvoraussetzungen tatsächlich erfüllt ist oder eine Äußerung die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Möchten Sie Prüfung und Durchsetzung nicht selbst übernehmen, schätzen wir Ihren Fall gern im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung ein.

Unsere Fachleute analysieren die Bewertung auf rechtliche, inhaltliche und plattformspezifische Verstöße – kostenlos und unverbindlich. Dabei prüfen wir auch, ob eine der Löschvoraussetzungen von Booking.com erfüllt ist, etwa bei Stornierungen oder No-Shows.
Liegt ein Löschgrund vor und entscheiden Sie sich für unser Angebot, übernehmen wir die Kommunikation mit Booking.com und – falls notwendig – die Abstimmung mit unserem juristischen Partnernetzwerk. Wir bereiten die relevanten Unterlagen auf und begründen den Antrag fundiert.
Sie erhalten regelmäßige Updates zum Fortschritt und werden über die Entscheidung von Booking.com transparent informiert. So wissen Sie jederzeit, wie der Stand ist – und welche weiteren Schritte im Fall einer Ablehnung in Betracht kommen.

Eine Löschung kommt in Betracht, wenn eine Bewertung gegen die Inhaltsrichtlinien von Booking.com oder gegen geltendes Recht verstößt – etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Diskriminierung, Drohungen oder personenbezogenen Daten Dritter. Daneben nennt Booking.com für Partner konkrete Fälle, in denen eine Entfernung beantragt werden kann: bestimmte Stornierungen und No-Shows, die Bewertung einer falschen Unterkunft oder schriftlich belegte Erpressung. Wichtig: Gäste, die angereist sind, aber nicht übernachtet haben, dürfen bewerten. Ob ein Löschgrund vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie zunächst den Inhalt: Behauptet die Bewertung überprüfbare Tatsachen, die nicht stimmen? Enthält sie Beleidigungen, Hassrede, politische oder werbliche Inhalte oder die vollständigen Namen von Mitarbeitenden? Gleichen Sie anschließend die zugehörige Buchung ab – Status, Anreise, Stornierung. Bloße Unzufriedenheit oder deutliche, aber sachbezogene Kritik genügt dagegen nicht. Gerade die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinung und unwahrer Tatsachenbehauptung ist oft schwierig; eine rechtliche Einschätzung kann hier Klarheit schaffen.
Gastgeber wenden sich über das Extranet an Booking.com: Nach dem Login öffnen Sie den Posteingang mit den Nachrichten von Booking.com, rufen die Kontaktoptionen auf und wählen das Thema Gästebewertungen. Entscheiden Sie sich für eine Nachricht, geben Sie die Buchungsnummer an und erläutern, welche Löschvoraussetzung oder welcher Verstoß aus Ihrer Sicht vorliegt. Für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte stellt Booking.com zusätzlich ein Meldeformular bereit. Die Entscheidung über eine Entfernung trifft Booking.com; eine bestimmte Bearbeitungsdauer ist nicht zugesagt.
Eine feste Bearbeitungsdauer für Löschanfragen von Gastgebern nennt Booking.com in seinen Hilfeseiten für Partner nicht. Wie schnell eine Entscheidung fällt, hängt unter anderem davon ab, ob die Buchungsdaten den Sachverhalt eindeutig belegen oder ob Rückfragen entstehen. Hilfreich ist eine vollständige Anfrage mit Buchungsnummer, klar benanntem Löschgrund und gegebenenfalls Nachweisen. Seriöse Angaben zu einer bestimmten Anzahl von Tagen lassen sich deshalb nicht machen.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten: Der Aufwand unterscheidet sich je nach Anzahl der betroffenen Bewertungen, Beweislage und der Frage, ob juristische Schritte nötig werden. Bei loeschdas.de beginnt jeder Fall mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Im Anschluss legen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot vor – beauftragt wird erst, wenn Sie sich dafür entscheiden. So kennen Sie die Konditionen, bevor Kosten entstehen.
Belastbare Prozentzahlen gibt es dafür nicht – jede Bewertung ist anders. Gute Ansatzpunkte bestehen, wenn eine der von Booking.com genannten Löschvoraussetzungen durch Buchungsdaten belegbar ist oder die Bewertung eindeutig rechtswidrige Inhalte enthält. Schwieriger ist es bei zugespitzten, aber sachbezogenen Meinungen, die hingenommen werden müssen, oder wenn ein Gast seinen Aufenthalt bestätigt hat. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen offen, wie wir die Aussichten im konkreten Fall beurteilen.
Eine Ablehnung ist nicht zwingend das Ende. Prüfen Sie zunächst die Begründung und ob Nachweise fehlten. Ging es um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, sieht der Digital Services Act für Online-Plattformen ein internes Beschwerdeverfahren vor, das auch meldenden Personen offensteht (Art. 20 DSA). Vielfache Meldungen ohne neue Argumente sollten Sie vermeiden, da Booking.com missbräuchliches Melden sanktionieren kann. Bei rechtswidrigen Inhalten kommt zudem ein anwaltliches Vorgehen in Betracht – bei uns über das juristische Partnernetzwerk.
Booking.com blendet Bewertungen nach rund 36 Monaten automatisch aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie problematische Einträge einfach „aussitzen“ sollten – in der Zwischenzeit können sie erheblichen Schaden anrichten. Besser ist es, unzulässige Bewertungen zeitnah löschen zu lassen.
Die Bewertung selbst sollte kein Verhandlungsgegenstand zwischen Ihnen und dem Gast sein. Die Richtlinien von Booking.com untersagen Unterkunftspartnern, Anreize im Austausch für Bewertungen anzubieten; Druck oder Drohungen gegenüber Gästen sind ohnehin unzulässig. Meldet sich ein Gast von sich aus, weil ihm bei der Bewertung ein Fehler unterlaufen ist, können Sie ihn laut Booking.com darauf hinweisen, dass er seine Angaben über sein Gastkonto oder den Kundenservice korrigieren lassen kann.
Eine ruhige, sachliche Antwort kann Missverständnisse klären und zeigt künftigen Gästen, wie Sie mit Kritik umgehen. Antworten verfassen Sie über das Extranet oder die Pulse-App; Booking.com prüft sie vor der Veröffentlichung, was bis zu 72 Stunden dauern kann. Möglich sind Antworten nur auf Bewertungen mit Titel oder Kommentar – in der Sprache der Bewertung oder auf Englisch. Bei möglicherweise rechtswidrigen Bewertungen ist Zurückhaltung ratsam: keine Vorwürfe, keine Buchungsdetails und keine personenbezogenen Daten des Gastes.
Die Meldung über das Extranet steht jedem Gastgeber offen und kann in eindeutigen Fällen – etwa bei einer falsch zugeordneten Bewertung – ausreichen. Professionelle Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Lage weniger klar ist: wenn Meinung und Tatsachenbehauptung abzugrenzen sind, eine Ablehnung vorliegt oder rechtliche Schritte im Raum stehen. Wir prüfen, welche Richtlinien- und Rechtsverstöße sich belegen lassen, und übernehmen die Kommunikation. Ein bestimmtes Ergebnis kann dabei niemand garantieren.
Im Extranet finden Sie unter dem Reiter Gästebewertungen Ihre einzelnen Bewertungen und die Entwicklung Ihrer Gesamtbewertung. Booking.com versendet Bewertungseinladungen etwa 48 Stunden nach dem Check-out, und Gäste haben drei Monate Zeit für ihre Bewertung. Ein fester Rhythmus, zum Beispiel ein wöchentlicher Blick ins Extranet, hilft deshalb, problematische Einträge früh zu erkennen und Nachweise zu sichern, solange Buchungsdaten und Abläufe noch gut nachvollziehbar sind.
Das hängt von der Situation ab – denn Booking.com lässt Bewertungen grundsätzlich auch bei No-Show-Buchungen zu. Eine Entfernung kann laut Partner-Hilfe beantragt werden, wenn die Buchung als No-Show markiert ist und die Bewertung keine Erfahrung mit der Unterkunft schildert, wenn der Gast storniert und bestätigt hat, nicht angereist zu sein, wenn Sie mindestens 24 Stunden vor dem Check-in storniert haben oder wenn Sie am Anreisetag wegen einer ungültigen Kreditkarte stornieren mussten. Bewertungen, die etwa die Kommunikation mit der Unterkunft betreffen, können dagegen online bleiben.
Bei Booking.com müssen Gäste nur eine Gesamtpunktzahl von 1 bis 10 vergeben; Kommentare sind freiwillig. Auch eine Bewertung ohne Text kann entfernt werden, wenn eine der Löschvoraussetzungen vorliegt – etwa eine Stornierung, bei der der Gast bestätigt hat, nicht angereist zu sein. Beachten Sie aber: Nach Angaben von Booking.com kann die Punktzahl in manchen Fällen relevant bleiben und bestehen bleiben, auch wenn die Bewertung entfernt wird. Auf Bewertungen ohne Titel oder Kommentar können Sie nicht antworten.
Bewerten können bei Booking.com nur Personen, die über die Plattform gebucht haben – ausgeschlossen ist ein Missbrauch damit aber nicht. Die Richtlinien stellen klar, dass Versuche, das Ranking eines Mitbewerbers durch negative Bewertungen zu verschlechtern, nicht toleriert werden; für gefälschte Bewertungen setzt Booking.com nach eigenen Angaben spezialisierte Mitarbeitende und automatisierte Systeme ein. Konkrete Anhaltspunkte sollten Sie mit Belegen melden. Gegenüber dem Mitbewerber selbst können zudem wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem UWG in Betracht kommen.
Kritik am Service ist grundsätzlich zulässig, auch wenn sie einzelne Mitarbeitende betrifft. Anders liegt es bei Beleidigungen, herabwürdigenden persönlichen Angriffen oder unwahren Behauptungen über eine Person. Zudem untersagen die Richtlinien von Booking.com, personenbezogene Daten anderer wie Vor- und Nachnamen in Beiträgen anzugeben. Wird eine Person namentlich genannt oder bloßgestellt, kann das ein Ansatz für eine Beanstandung sein. Ob darüber hinaus Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt sind, hängt vom konkreten Wortlaut ab.
Hassrede und diskriminierende Äußerungen, etwa wegen Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung, sind nach den Richtlinien für Inhalte von Booking.com nicht gestattet. Solche Bewertungen sollten Sie zeitnah melden und die konkrete Passage benennen. Je nach Inhalt können sie auch strafrechtlich relevant sein, etwa als Beleidigung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist dagegen in der Regel nicht der passende Anknüpfungspunkt: Es betrifft vor allem Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei bestimmten Vertragsschlüssen, nicht Äußerungen Dritter in Bewertungen.
Bei Booking.com ist eine Bewertung an eine Buchung gekoppelt: Die Einladung geht an die E-Mail-Adresse der buchenden Person. Wer mehrfach bei Ihnen gebucht hat, kann daher grundsätzlich mehrere Aufenthalte bewerten. Auffällig wird es, wenn sich Inhalte mehrerer Bewertungen stark gleichen oder offenbar dieselbe Person hinter verschiedenen Buchungen und Namen steht. Solche Anhaltspunkte können Sie Booking.com unter Angabe der Buchungsnummern schildern; für gefälschte Bewertungen steht auch das Meldeformular zur Verfügung.
Ja. Auch Bewertungen, die sprachlich neutral erscheinen, können unzulässig sein, wenn sie falsche Tatsachen darstellen oder manipulativ wirken. Eine genaue rechtliche Prüfung hilft, solche Einträge zu entlarven und gezielt löschen zu lassen.
Ja. Booking.com prüft eingereichte Inhalte nach eigenen Angaben zunächst mit Algorithmen für maschinelles Lernen; Inhalte mit möglichen Verstößen gehen an ein Moderationsteam. Auch nach der Veröffentlichung kann eine Bewertung noch entfernt werden, da fortlaufend täglich weiter geprüft wird. Für gefälschte Bewertungen gibt es zudem spezialisierte Mitarbeitende. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Sachverhalte, die nur aus Ihren Buchungsdaten hervorgehen – etwa Stornierungen oder No-Shows –, sollten Sie selbst ansprechen.
Wenn eine Bewertung fälschlich Ihrem Hotel zugeordnet wurde – etwa durch Verwechslung oder fehlerhafte Auswahl durch den Gast –, kann dies gemeldet und die Bewertung gelöscht werden. Eine genaue Dokumentation hilft in solchen Fällen sehr.
Ja. Nach den Regeln von Booking.com dürfen Gäste bewerten, die über die Plattform gebucht haben und in der Unterkunft angekommen sind – auch wenn sie ihren Aufenthalt nicht fortgesetzt haben, etwa weil sie bei Ankunft unzufrieden waren. Ebenso bleibt eine Bewertung möglich, wenn Sie wegen einer Doppelbuchung weniger als 24 Stunden vor dem Check-in stornieren. Ist ein Gast nicht angereist, weil ein Wunsch nicht erfüllt werden konnte, prüft Booking.com auf Anfrage, ob er vorab auf die Verfügbarkeit hingewiesen wurde. Die fehlende Übernachtung allein ist also kein Löschgrund; rechtswidrige Inhalte bleiben aber angreifbar.
Nein. Gastgeber können Bewertungen melden und beantworten, sie aber nicht selbst entfernen. Gäste, die eine bereits abgegebene Bewertung ändern möchten, verweist Booking.com an ihr Gastkonto bzw. den Kundenservice; meldet sich ein Gast mit einem solchen Anliegen bei Ihnen, können Sie ihn darauf hinweisen. Ihre eigenen Antworten auf Bewertungen können Sie dagegen jederzeit im Extranet bearbeiten oder entfernen.
Grundsätzlich ja, wenn eine Bewertung rechtswidrig ist – etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder übler Nachrede. Dann kommen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung in Betracht, bei unwahren geschäftsschädigenden Behauptungen auch nach § 824 BGB. Da Bewertungen bei Booking.com an eine Buchung gebunden sind, lässt sich der Verfasser mitunter über die Buchungsdaten zuordnen. Andernfalls ist ein Auskunftsanspruch gegen die Plattform nach § 21 TDDDG nur bei bestimmten Straftatbeständen und mit gerichtlicher Anordnung möglich. Ein solches Vorgehen erfolgt anwaltlich – bei uns über das juristische Partnernetzwerk.
Für Gastgeber führt der von Booking.com beschriebene Weg über das Extranet: Im Posteingang wählen Sie bei den Nachrichten von Booking.com die Kontaktoptionen und das Thema Gästebewertungen. Daneben bietet Booking.com ein Meldeformular für Inhalte, die gegen die Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen können – darunter gefälschte Bewertungen, Hassrede oder die Weitergabe personenbezogener Daten. Geben Sie dort die vollständige URL, Screenshots und weitere Belege an; unvollständige Meldungen werden laut Booking.com unter Umständen nicht bearbeitet.
Seit Januar 2025 gewichtet Booking.com die Gesamtbewertung nach Aktualität: Je neuer eine Bewertung ist, desto stärker beeinflusst sie Ihre Punktzahl. Eine unzulässige Bewertung wirkt sich daher gerade dann besonders aus, wenn sie neu ist. Zudem lassen sich Buchungsdaten, Nachrichten und Abläufe zeitnah am besten rekonstruieren. Wer rechtliche Schritte erwägt, sollte auch deshalb nicht lange warten, weil Zeitablauf etwa in gerichtlichen Eilverfahren gegen die Dringlichkeit sprechen kann.
Eine feste Antwortfrist für Anfragen von Gastgebern nennt Booking.com nicht. Bleibt eine Rückmeldung aus, können Sie über dieselbe Kontaktmöglichkeit im Extranet nachfragen und auf Ihre ursprüngliche Anfrage Bezug nehmen. Vermeiden Sie es aber, denselben Sachverhalt immer wieder neu zu melden: Booking.com zählt mehrfaches Melden zum gleichen Thema zu missbräuchlichem Verhalten und behält sich vor, den Zugang zu Melde- und Beschwerdeverfahren für 90 Tage zu sperren. Meldungen über das Formular bestätigt Booking.com per E-Mail.
Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn sie scharf oder negativ ausfallen. Sobald jedoch nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern allein die Herabwürdigung im Vordergrund steht, handelt es sich um Schmähkritik. Diese ist nicht mehr vom Grundrecht gedeckt und ebenso angreifbar wie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Zulässige, sachliche Kritik müssen Gastgeber dagegen hinnehmen – wir gehen gezielt gegen rechtswidrige Bewertungen vor.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen Bewertungsportale Prüfpflichten, sobald sie auf eine hinreichend konkrete Beanstandung hingewiesen werden (grundlegend BGH, Urteil vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15, zu jameda). Für ein Hotelbewertungsportal hat der BGH ergänzt, dass bereits die Rüge, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, solche Prüfpflichten grundsätzlich auslöst (BGH, Urteil vom 9.8.2022 – VI ZR 1244/20). Das Portal muss dann den Sachverhalt aufklären, etwa beim Verfasser nachfragen. Ob und wie weit diese Grundsätze gegenüber Booking.com greifen, hängt vom Einzelfall und dem anwendbaren Recht ab.
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet alle Hostingdiensteanbieter – nicht nur große Plattformen –, ein leicht zugängliches elektronisches Meldeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte bereitzustellen (Art. 16 DSA). Online-Plattformen wie Booking.com müssen zusätzlich ein internes Beschwerdemanagementsystem anbieten, das auch meldenden Personen offensteht (Art. 20 DSA), und über zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen informieren (Art. 21 DSA). Booking.com setzt dies unter anderem mit einem Meldeformular um. Einen Löschanspruch begründet der DSA allein nicht; maßgeblich bleibt, ob der Inhalt rechtswidrig ist oder gegen Richtlinien verstößt.
Oft, aber nicht in jedem Fall. Betreiberin der Plattform ist die Booking.com B.V. mit Sitz in Amsterdam. Geht es um eine Unterkunft in Deutschland und wirkt sich eine Bewertung vor allem hier auf den Ruf des Betriebs aus, kommt die Anwendung deutschen Rechts – etwa zum Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts – ernsthaft in Betracht. Welches Recht und welcher Gerichtsstand konkret maßgeblich sind, bleibt aber eine Frage des Einzelfalls. EU-weit gelten zudem die Pflichten aus dem Digital Services Act.
Nein – und das sagen wir bewusst offen. Zulässige, sachlich zutreffende Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt und muss hingenommen werden. Angreifbar sind dagegen rechtswidrige Bewertungen: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik, fehlender Aufenthalt, Interessenkonflikte oder Fake-Profile. Ob eine konkrete Bewertung löschbar ist, hängt vom Einzelfall ab – deshalb prüfen wir vorab kostenlos und ehrlich, ob eine Löschung realistisch durchsetzbar ist.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
