Bianca von Löschdas.de
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Das Branchenverzeichnis 11880.com hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, lokale Unternehmen zu finden und ihre Erfahrungen in Form von Bewertungen zu teilen. Nach eigenen Angaben umfasst 11880.com mehr als 4,7 Millionen Firmeneinträge. Die Bewertungen geben potenziellen Neukundinnen und Neukunden einen ersten Eindruck von der Qualität und Zuverlässigkeit eines Betriebs. Allerdings ist nicht jede Rezension fair: Manche enthalten falsche Behauptungen, Beleidigungen oder zielen bewusst auf eine Rufschädigung ab.
Verstößt eine Bewertung auf 11880.com gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht, können Sie als Unternehmen ihre Entfernung verlangen. Zutreffende, sachliche Kritik müssen Sie dagegen hinnehmen. Als nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierter Rechtsdienstleister unterstützen wir Sie dabei, unzulässige Bewertungen zu prüfen und ihre Löschung fundiert einzufordern.
Unzulässige Online-Bewertungen können Ihrem Unternehmen erheblich schaden.
Ein vernichtender Kommentar oder eine Häufung schlechter Sterne auf 11880.com kann Interessierte abschrecken, bevor sie überhaupt Kontakt aufnehmen. Enthält eine Bewertung falsche oder beleidigende Inhalte, mindert sie das Vertrauen in Ihr Angebot – bis hin zu Umsatzeinbußen und Imageschäden.
Unfaire oder rechtswidrige Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen.
Konstruktive Kritik gehört zum Geschäftsleben. Wenn Rezensionen jedoch unwahre Tatsachen behaupten oder reine Schmähkritik sind, überschreiten sie die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung. Wichtig zu wissen: 11880.com weist auf den Firmenprofilen selbst darauf hin, dass Bewertungen subjektive Meinungen von Nutzern des eigenen und anderer Portale sind und nicht auf Echtheit überprüft werden. Umso wichtiger ist es, Fake-Bewertungen – etwa von Personen ohne jeden Kundenkontakt – gezielt zu beanstanden.
Die Löschung unzulässiger Bewertungen ist deshalb ein wichtiger Baustein im Reputationsmanagement. Indem Sie rechtswidrige 11880-Bewertungen entfernen lassen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen online fair dargestellt wird und die echten Erfahrungen Ihrer Kundschaft das Bild bestimmen – nicht diffamierende Fake-Kommentare.

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) von 11880.com legen fest, welche Inhalte Nutzerinnen und Nutzer einstellen dürfen. 11880.com behält sich vor, Inhalte zu löschen, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen anwendbares Recht oder die ANB bestehen oder Rechte Dritter verletzt werden. Typische Gründe für eine Beanstandung sind:
Liegt ein solcher Verstoß vor, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Öffnen Sie auf 11880.com Ihren Firmeneintrag und suchen Sie die betreffende Rezension. Sichern Sie sie zunächst per Screenshot mit Datum. Laut den Nutzungsbedingungen von 11880.com gibt es bei jeder Bewertung einen Button, über den Sie einen Verdacht auf Missbrauch oder einen Regelverstoß melden können. Beschreiben Sie sachlich und konkret, welche Aussage aus welchem Grund unzulässig ist (z. B. unwahre Tatsachenbehauptung, Beleidigung, kein Kundenkontakt), und halten Sie Belege bereit. Beachten Sie: Bewertungen, die auf 11880.com nur aus anderen Portalen angezeigt werden, beanstanden Sie in der Regel direkt beim Ursprungsportal.
Nach Ihrer Meldung prüft 11880.com den Inhalt. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist nennen die Nutzungsbedingungen nicht; die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere wenn Sie den Kundenkontakt bestreiten oder Tatsachen anzweifeln, kann 11880.com die bewertende Person um eine Stellungnahme oder um Nachweise bitten, bevor entschieden wird. Nach dem Digital Services Act muss 11880.com Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeiten und Sie über die Entscheidung informieren.
Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, entfernt oder sperrt 11880.com die Bewertung. Wird Ihre Meldung abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, können Sie Ihre Begründung präzisieren und weitere Belege nachreichen. Führt das nicht weiter, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein: Ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter Rechtsdienstleister oder eine Kanzlei kann den Anspruch rechtlich aufbereiten und außergerichtlich geltend machen. Für gerichtliche Schritte ist in der Regel eine anwaltliche Vertretung erforderlich.
Wenn die Plattform trotz allem nicht löscht, bleiben rechtliche Mittel.
Zeigen außergerichtliche Bemühungen keine Wirkung, kann als letzter Schritt ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommen – etwa ein Antrag auf einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage gegen die verfassende Person oder, wenn das Portal seine Prüfpflichten verletzt, gegen den Plattformbetreiber. Vorausgehen kann eine Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Voraussetzung ist, dass die Bewertung Ihre Rechte verletzt, zum Beispiel durch unwahre Tatsachenbehauptungen. Ein gerichtliches Verfahren kostet Zeit und Geld und sollte daher sorgfältig abgewogen werden.
In vielen Fällen lässt sich eine unzulässige 11880-Bewertung bereits außergerichtlich klären – durch eine gut begründete Meldung beim Portal oder eine rechtlich fundierte Beanstandung. Eine Garantie gibt es dabei nicht; entscheidend sind der konkrete Inhalt und die Beweislage. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln und die Bewertung zu dokumentieren. Ob sich ein Vorgehen lohnt, klären wir gern in einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden.
Sachlich formulierte Kritik und schlechte Bewertungen, die auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen, müssen Unternehmen akzeptieren. Solche Meinungsäußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und werden in der Regel nicht entfernt. Konzentrieren Sie sich deshalb auf die Fälle, die tatsächlich gegen Recht oder Nutzungsbedingungen verstoßen.

Um eine unzulässige 11880-Bewertung entfernen zu lassen, beanstanden Sie sie beim Portal: Laut den Nutzungsbedingungen gibt es bei jeder Bewertung einen Button, über den Verstöße gemeldet werden können. Begründen Sie konkret, welche Aussage aus welchem Grund gegen die Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt. 11880.com prüft die Meldung und kann die Bewertung löschen, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen. Alternativ können Sie einen Rechtsdienstleister oder eine Kanzlei beauftragen, die Beanstandung rechtlich aufzubereiten und die Kommunikation mit 11880.com zu übernehmen.
Nein. Als Unternehmen können Sie eine erhaltene Bewertung auf 11880.com nicht eigenhändig entfernen – auch nicht mit Zugang zum Firmenbereich. Über die Entfernung entscheidet 11880.com, nachdem eine Meldung oder ein rechtlicher Hinweis eingegangen ist. Die Nutzungsbedingungen sehen allerdings vor, dass Bewertungen kommentiert werden können; so können Sie Ihre Sichtweise sachlich darstellen. Als betroffenes Unternehmen bleibt Ihnen für die Entfernung der Weg über die Meldefunktion, eine rechtlich begründete Beanstandung oder – im Streitfall – ein gerichtliches Vorgehen.
Nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen behält sich 11880.com vor, Inhalte zu löschen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie gegen anwendbares Recht oder die Nutzungsbedingungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Typische Fälle sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder Schmähkritik, die Veröffentlichung privater Daten wie Namen oder Telefonnummern, strafbare, rassistische oder gewaltverherrlichende Äußerungen sowie Werbung und Spam. Ob ein solcher Verstoß vorliegt, hängt vom Einzelfall ab – ein Anspruch auf Entfernung besteht nur bei tatsächlich unzulässigen Inhalten.
Rufen Sie auf 11880.com den Firmeneintrag und die betreffende Rezension auf und nutzen Sie die Meldefunktion, die laut Nutzungsbedingungen bei jeder Bewertung vorhanden ist. Beschreiben Sie so konkret wie möglich, welche Aussage Sie beanstanden und warum sie unzulässig ist – etwa weil kein Kundenkontakt bestand oder eine Tatsachenbehauptung nachweislich falsch ist. Zitieren Sie die betreffende Passage wörtlich. Belege wie Rechnungen oder E-Mails sollten Sie bereithalten, beim Weitergeben aber den Datenschutz Ihrer Kundschaft beachten. Notieren Sie das Datum Ihrer Meldung, damit Sie später gezielt nachfassen können.
Alternativ können Sie einen Rechtsdienstleister oder eine Kanzlei mit dem gesamten Verfahren beauftragen.
Eine feste Bearbeitungsfrist nennt 11880.com in seinen Nutzungsbedingungen nicht. Wie lange die Prüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob der Verstoß offensichtlich ist oder ob die bewertende Person erst um eine Stellungnahme oder um Nachweise gebeten wird. Nach dem Digital Services Act müssen Meldungen zeitnah bearbeitet werden, und Sie als meldende Person sind über die Entscheidung zu informieren. Bleibt eine Rückmeldung länger aus, empfiehlt es sich, schriftlich nachzufassen und die Kommunikation zu dokumentieren.
Das ist möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Bewertungsportal eine hinreichend konkrete Beanstandung grundsätzlich an die bewertende Person weiterleiten und sie um Stellungnahme bzw. Nachweise bitten, etwa zum behaupteten Kundenkontakt. Kann die Person ihre Angaben nicht belegen, spricht vieles für eine Entfernung. Wie 11880.com die Weiterleitung im Einzelnen gestaltet und welche Angaben dabei übermittelt werden, regeln die Nutzungsbedingungen nicht. Formulieren Sie Ihre Beanstandung deshalb sachlich und ohne unnötige personenbezogene Details.
Die Meldung einer Bewertung direkt bei 11880.com ist kostenlos. Beauftragen Sie einen Rechtsdienstleister oder eine Kanzlei, entstehen Kosten, die sich nach Aufwand und Komplexität des Einzelfalls richten. Unsere Ersteinschätzung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts; auf dieser Basis erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Professionelle Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Bewertung spürbaren Schaden anrichtet und die rechtliche Einordnung nicht eindeutig ist.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Meldung alle relevanten Angaben und Belege enthielt, und formulieren Sie die Beanstandung gegebenenfalls präziser. Nach dem Digital Services Act muss 11880.com Sie über die Entscheidung informieren; als Online-Plattform ist grundsätzlich auch ein internes Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung vorgesehen. Bleibt es bei der Ablehnung, kann eine rechtlich fundierte Beanstandung durch einen Rechtsdienstleister oder eine Kanzlei sinnvoll sein. Als letztes Mittel kommen gerichtliche Schritte in Betracht, etwa ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die verfassende Person oder den Plattformbetreiber.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Enthält eine Bewertung rechtswidrige Inhalte – etwa unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen – und sind weder die verfassende Person noch 11880.com zur Löschung bereit, kommen gerichtliche Schritte in Betracht: gegenüber der verfassenden Person vor allem ein Unterlassungsanspruch, in gravierenden Fällen auch Schadensersatz; gegenüber dem Portal ein Löschanspruch, wenn es seine Prüfpflichten verletzt. Ist die Person anonym, hilft der Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG nur eingeschränkt: Er setzt eine vorherige gerichtliche Anordnung und Inhalte voraus, die bestimmte Straftatbestände wie Beleidigung oder Verleumdung erfüllen. Gerichtliche Verfahren kosten Zeit und Geld und sollten gut abgewogen werden.
Nein, eine bloß negative Bewertung ohne Regelverstoß wird 11880 in der Regel nicht löschen. Solange ein Beitrag sachlich bleibt und auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht, fällt er unter die freie Meinungsäußerung – auch wenn er fürs Unternehmen unangenehm ist. Beispiele: Ein Kunde kritisiert lange Wartezeiten oder gibt nur 2 Sterne mit dem Kommentar „hat mir nicht gefallen“. Das sind Meinungsäußerungen, die zulässig sind. Als Unternehmen muss man konstruktive Kritik akzeptieren und kann sie nicht einfach entfernen lassen, nur weil sie negativ ausfällt. 11880 greift erst ein, wenn klare Verstöße vorliegen (siehe oben).
Nein. Es ist verständlich, dass man am liebsten alle negativen Kommentare loswerden würde – dennoch kann man nicht jede missliebige Bewertung löschen lassen. Die Portale und Gerichte unterscheiden sehr genau zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Schmähkritik oder falscher Tatsachenbehauptung. Nur Letztere berechtigen zur Löschung. Das heißt: Kritik an echten Schwachstellen Ihres Unternehmens müssen Sie tolerieren, auch wenn sie wehtut. Entfernen lassen können Sie nur Bewertungen, die gegen Regeln verstoßen oder Rechte verletzen. Mit anderen Worten, unerwünscht reicht als Kriterium nicht aus – es muss schon ein objektiver Verstoß gegeben sein.
Ja, teilweise. Nach den Nutzungsbedingungen können Bewertungen auch bei mit 11880.com verbundenen Unternehmen sowie bei Vertriebs- und Kooperationspartnern veröffentlicht werden. Auf den Firmenprofilen zeigt 11880.com neben eigenen Bewertungen auch solche aus eigenen Fachportalen an und listet – getrennt und ohne Einfluss auf die Gesamtbewertung – Bewertungen anderer Portale wie Yelp oder Google. Auch werkenntdenBESTEN ist ein Angebot der 11880 Internet Services AG und bündelt nach eigenen Angaben Bewertungen aus bis zu 52 Portalen. Für Sie heißt das: Eine Bewertung, die ursprünglich auf einem anderen Portal abgegeben wurde, beanstanden Sie in der Regel direkt dort.
Grundsätzlich kann jede Person eine Bewertung auf 11880.com abgeben. Vergeben werden ein bis fünf Sterne, wobei ein Stern die schlechteste Bewertung ist; ergänzend ist ein Text möglich. Das Bewertungsformular fragt einen Namen und eine E-Mail-Adresse ab, die laut 11880.com der Bestätigung und der Vorbeugung von Missbrauch dient. Ob die Person tatsächlich Kundin oder Kunde war, wird vorab nicht geprüft – 11880.com weist selbst darauf hin, Bewertungen nicht auf Echtheit zu überprüfen. Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss das Portal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch grundsätzlich nachprüfen. Kann keine echte Erfahrung belegt werden, spricht viel für eine Entfernung.
Weitgehend ja. Bewertungen erscheinen auf 11880.com unter einem angegebenen Namen oder Benutzernamen, teils auch nur als „Gast“; die E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt. Als Unternehmen erfahren Sie deshalb in der Regel nicht, wer hinter einer Bewertung steckt. Ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Portal nach § 21 TDDDG besteht nur unter engen Voraussetzungen: Er erfordert eine vorherige gerichtliche Anordnung und Inhalte, die bestimmte Straftatbestände erfüllen, etwa Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Herausgegeben werden können dann nur Daten, die beim Portal tatsächlich vorhanden sind.
Laut den Nutzungsbedingungen können Bewertungen auf 11880.com kommentiert werden. Auf konstruktive Kritik sachlich zu reagieren, ist meist sinnvoll: Bedanken Sie sich für das Feedback, stellen Sie Missverständnisse richtig und zeigen Sie, dass Sie Hinweise ernst nehmen. Bei offensichtlich falschen oder böswilligen Bewertungen sollten Sie besonders zurückhaltend formulieren – bleiben Sie höflich und faktenbezogen, nennen Sie keine personenbezogenen Daten und verzichten Sie auf Drohungen oder Gegenangriffe. Parallel können Sie unzulässige Inhalte über die Meldefunktion beanstanden.
Eine spezialisierte Kanzlei oder ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter Rechtsdienstleister kann einschätzen, ob eine Bewertung rechtlich angreifbar ist, und die Beanstandung präzise begründen – mit den passenden rechtlichen Argumenten und Nachweisen. Das spart Ihnen Zeit, insbesondere bei Grenzfällen wie der Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung oder bei bestrittenem Kundenkontakt. Ein Rechtsdienstleister kann Ansprüche außergerichtlich geltend machen; Gerichtsverfahren führt in aller Regel eine Anwältin oder ein Anwalt. Eine Garantie für die Löschung gibt es nicht, wohl aber eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten vorab.
Ja. Es ist zulässig, eine Kanzlei oder einen Rechtsdienstleister damit zu beauftragen, gegen eine rechtswidrige Bewertung vorzugehen. Sie bezahlen dabei nicht für eine „gekaufte Löschung“, sondern für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte mit rechtlichen Argumenten gegenüber dem Portal oder der verfassenden Person. Wichtig: Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur mit entsprechender Befugnis erbracht werden – etwa durch Anwältinnen und Anwälte oder registrierte Rechtsdienstleister. Registrierungen lassen sich im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen.
Achten Sie auf überprüfbare Kriterien statt auf Werbeversprechen: ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister oder eine anwaltliche Zulassung sowie klare Informationen zu Ablauf und Kosten vor der Beauftragung. Seriös ist, wenn vorab offen gesagt wird, dass zulässige Kritik nicht gelöscht werden kann und es keine Erfolgsgarantie gibt. Hilfreich ist außerdem eine Ersteinschätzung, bevor Sie sich verbindlich entscheiden – bei uns ist sie kostenlos und unverbindlich.
Ja, sobald 11880 eine Bewertung gelöscht hat, ist sie in der Regel dauerhaft verschwunden. Der Eintrag wird nicht mehr öffentlich angezeigt und fließt auch nicht mehr in die Sterne-Gesamtbewertung ein. Allerdings kann es vorkommen, dass der ursprüngliche Verfasser nachträglich versucht, eine ähnliche Bewertung erneut einzustellen – zum Beispiel in leicht abgewandelter Form. Sollte der gleiche Nutzer wiederholt gegen die Regeln verstoßen, können Sie erneut eine Meldung machen; 11880 könnte in so einem Fall auch weitere Maßnahmen gegen den Nutzer ergreifen. Generell gilt aber: Eine einmal entfernte Rezension taucht nicht von selbst wieder auf. Es schadet trotzdem nicht, Ihr Firmenprofil im Auge zu behalten. Mit einem kontinuierlichen Monitoring Ihrer Online-Bewertungen stellen Sie sicher, dass unzulässige Inhalte gar nicht erst lange sichtbar bleiben, sondern zeitnah entdeckt und entfernt werden.
Komplett verhindern lassen sich negative Bewertungen nicht, aber Sie können Ihr Unternehmen gut aufstellen. Zunächst zählen guter Service und hohe Qualität – zufriedene Kundinnen und Kunden geben seltener schlechte Bewertungen ab. Bitten Sie außerdem Ihre Kundschaft allgemein um eine ehrliche Bewertung auf 11880.com – ohne Gegenleistung, ohne Vorgaben zum Inhalt und nicht nur diejenigen, von denen Sie Lob erwarten. Eine Vielzahl echter Rezensionen relativiert einzelne negative Kommentare. Überwachen Sie Ihr Firmenprofil regelmäßig, um neue Bewertungen zeitnah zu sichten und bei Problemen schnell zu reagieren – durch eine klärende Antwort oder durch eine Beanstandung bei offensichtlich unwahren Behauptungen. Mit einem planvollen Umgang behalten Sie die Kontrolle über Ihren Online-Ruf.
Kritik an einer Leistung – auch deutlich und zugespitzt formuliert – ist als Meinungsäußerung grundsätzlich geschützt, etwa „Service enttäuschend, würde nicht wiederkommen“. Die Grenze zur Schmähkritik ist erst überschritten, wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern allein darum, das Unternehmen oder eine Person herabzusetzen; Gerichte legen diesen Begriff eng aus. Davon zu unterscheiden sind Tatsachenbehauptungen: Sie sind dem Beweis zugänglich und unzulässig, wenn sie unwahr sind – etwa „Rechnung wurde doppelt gestellt“, obwohl das nachweislich nicht zutrifft. Beides lässt sich bei 11880.com beanstanden.
Ja, wenn die Beanstandung konkret genug ist. Der Bundesgerichtshof hat Bewertungsportalen Prüfpflichten auferlegt: Nach einer hinreichend konkreten Beanstandung muss das Portal diese an die bewertende Person weiterleiten und sich den behaupteten Kontakt belegen lassen (BGH, Urteil vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15). Die bloße Rüge, es habe gar keinen Kundenkontakt gegeben, genügt dafür grundsätzlich (BGH, Urteil vom 9.8.2022 – VI ZR 1244/20). Für 11880.com ist das besonders relevant, weil das Portal nach eigenem Hinweis Bewertungen nicht auf Echtheit prüft. Wir machen diese Prüfpflicht mit einer fundierten Beanstandung für Sie geltend.
Auch Portale, die nicht als sehr große Online-Plattform eingestuft sind – wie 11880.com –, unterliegen dem Digital Services Act (DSA). Als Hostingdienst muss 11880.com ein leicht zugängliches Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitstellen (Art. 16 DSA). Meldungen sollten hinreichend begründet sein; über die Entscheidung muss 11880.com informieren. Für Online-Plattformen kommen – vorbehaltlich der Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen – ein internes Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) und der Zugang zu zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (Art. 21 DSA) hinzu. Der Weg zu den Gerichten bleibt daneben offen.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
