Bianca von Löschdas.de
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sanego ist ein Gesundheitsportal der ärzte.de MediService GmbH & Co. KG aus Nürnberg. Neben Beipackzetteln, Erfahrungsberichten zu Medikamenten und Ratgeberartikeln bietet es eine Arztsuche: Patientinnen und Patienten können dort Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Kliniken finden und bewerten. Nach eigenen Angaben verzeichnet sanego rund 500.000 Medizinerinnen und Mediziner sowie knapp 594.000 Bewertungen (Stand: September 2026). Bewertet wird in acht Kategorien mit jeweils 1 bis 10 Punkten, ergänzt um einen Freitext.
Die Besonderheit: sanego veröffentlicht einen ungewöhnlich konkreten Katalog, wann eine Arztbewertung gelöscht wird – etwa bei Behandlungsfehler-Vorwürfen ohne richterliche Bestätigung oder bei zu großem Abstand zwischen Behandlung und Bewertung. Diese Hausregeln sind ein wertvoller Ansatzpunkt, ersetzen aber keine rechtliche Einordnung. loeschdas.de, ein Angebot der nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierten Image Rechtsdienstleistungen GmbH, unterstützt Praxen dabei, unzulässige sanego-Bewertungen sorgfältig zu prüfen und ihre Löschung strukturiert einzufordern. Zutreffende Schilderungen und zulässige Wertungen greifen wir nicht an.
Wer eine neue Hausärztin oder einen Kieferorthopäden sucht, verlässt sich auf die Erfahrungen anderer. sanego weist selbst darauf hin, dass einzelne Bewertungen nicht die Meinung der Mehrheit widerspiegeln müssen, weil enttäuschte Patientinnen und Patienten oft aktiver sind als zufriedene. Bei Profilen mit wenigen Einträgen kann ein einzelner unzutreffender Beitrag den Gesamteindruck spürbar verschieben.
Nicht jede Kritik ist angreifbar: Wer lange auf einen Termin gewartet hat oder sich schlecht beraten fühlte, darf das schildern. Anders liegt es bei Verstößen gegen das Gesetz oder gegen die sanego-Regeln. Laut sanego-FAQ wird eine Arztbewertung unter anderem gelöscht, wenn sie
Hinzu kommen Fälle aus dem allgemeinen Äußerungsrecht, etwa unwahre Tatsachenbehauptungen, Bewertungen ohne echten Behandlungskontakt oder gezielte Negativbeiträge aus dem Umfeld von Mitbewerbern.
Ob eine Beanstandung Erfolg hat, hängt oft von ihrer Begründung ab – und dabei müssen Hausregeln, Rechtsprechung und Schweigepflicht zusammen bedacht werden. Ist ein Fall nicht eindeutig oder wurde eine eigene Meldung bereits abgelehnt, kann eine professionelle Prüfung zielführender sein. Wir schätzen Ihren Fall kostenlos ein und stimmen komplexere Fälle mit unserem juristischen Partnernetzwerk ab – stellen Sie hier eine unverbindliche Anfrage.

Über das Anfrageformular übermitteln Sie uns den Profil-Link und die Bewertungsnummer. Wir gleichen den Beitrag mit den sanego-Löschgründen und der Rechtsprechung ab: Enthält er etwa einen unbelegten Behandlungsfehler-Vorwurf oder einen zu weit zurückliegenden Behandlungszeitraum? Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und bei Aussicht auf Erfolg ein unverbindliches Angebot.
Entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, formulieren wir eine präzise Beanstandung, die den konkreten Regel- oder Rechtsverstoß benennt, ohne Patientengeheimnisse preiszugeben. Die Image Rechtsdienstleistungen GmbH reicht sie schriftlich in Ihrem Namen bei sanego ein. Bewertungen registrierter Nutzerinnen und Nutzer stellt sanego nach eigener Darstellung während der Prüfung unsichtbar und fordert von der verfassenden Person einen schriftlichen Behandlungsnachweis an.
Wird die Bewertung entfernt, ist das Ziel erreicht. Bleibt sie online, besprechen wir die Optionen – etwa eine ergänzende Begründung oder, über unser juristisches Partnernetzwerk, eine anwaltliche Aufforderung beziehungsweise gerichtliche Schritte. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab; die Entscheidung liegt jeweils bei Ihnen.

sanego ist ein deutsches Gesundheitsportal mit Arztsuche, Arztbewertungen, Beipackzetteln, Erfahrungsberichten zu Medikamenten und einem Ratgeberbereich. Betreiberin ist laut Impressum die ärzte.de MediService GmbH & Co. KG mit Sitz in Nürnberg. Für Nutzerinnen und Nutzer ist der Dienst kostenlos; finanziert wird er nach eigenen Angaben über Werbung und Praxismarketingpakete für Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe. Das Portal ist aktiv: Auf Arztprofilen erscheinen weiterhin neue Bewertungen, auch aus dem Jahr 2026.
Laut FAQ können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Kliniken gefunden und bewertet werden; die Suche kennt zusätzlich Kategorien wie Therapeut und Praxis. Die Stammdaten stammen nach Angaben von sanego teils von einem Dienstleister für Gesundheitsadressen, teils von den Praxen selbst oder von Nutzenden und werden vor der Freischaltung geprüft. Ein Profil kann also existieren, ohne dass die Praxis es selbst angelegt hat.
Vergeben werden jeweils 1 bis 10 Punkte in acht Kategorien: Behandlungserfolg, Kompetenz, Beratungsqualität, Terminvereinbarung, Team Freundlichkeit, Praxisausstattung, Mitbestimmung und Empfehlung. Aus diesen Werten ergibt sich der Durchschnitt der Einzelbewertung, aus allen Einzelbewertungen die Gesamtnote. Pflichtangaben sind außerdem der Behandlungszeitraum und ein Erfahrungstext mit 10 bis 800 Zeichen. Freiwillig sind Wartezeiten, verschriebene Medikamente, Versichertenstatus, Geburtsjahr und Geschlecht.
Im Formular muss bestätigt werden, dass man selbst Patient war oder als direkter Angehöriger bei der Behandlung anwesend war; eine Bewertung ist laut sanego nur bei tatsächlicher Erfahrung möglich. Kam es zu keiner medizinischen Behandlung, bietet das Formular nur eine „limitierte Bewertung“ an. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können außerdem festlegen, dass ihr Benutzername nicht angezeigt wird. Anonyme Bewertungen sind nach der FAQ ebenfalls möglich.
Nach eigener Darstellung prüft das sanego-Support-Team seit 2018 alle eingehenden Arztbewertungen vor der Freischaltung, und zwar nach rechtlichen Kriterien und nach den Nutzungsbedingungen. Diese stellen allerdings klar, dass die Plausibilität enthaltener Tatsachenaussagen erst geprüft wird, wenn ein konkreter Inhalt bemängelt wird. Eine Vorabkontrolle schließt problematische Beiträge also nicht aus – Ihre begründete Meldung bleibt der entscheidende Anstoß.
Teilweise. Arztbewertungen aus der Zeit vor 2018 unterliegen laut sanego älteren Richtlinien: Beiträge aus registrierten Konten wurden damals direkt freigeschaltet und erst nach einer Bemängelung überprüft, anonyme Bewertungen dagegen schon vorab. Bei älteren Einträgen gab es eine redaktionelle Vorprüfung also nicht in jedem Fall. Zudem nennt sanego veraltete Bewertungen und zu weit zurückliegende Behandlungszeiträume ausdrücklich als Löschgründe.
sanego löscht nach seinen Bewertungsregeln Beiträge, bei denen zwischen Behandlungszeitraum und Abgabe der Bewertung eine zu große Zeitspanne liegt, und bezeichnet dies als „Dreijahresregel“. Ein Beispiel: Eine Bewertung aus dem Jahr 2026 schildert eine Wurzelbehandlung, deren Zeitraum mit 2020 angegeben ist – ein möglicher Anwendungsfall. Wie sanego die Frist im Detail berechnet, wird öffentlich nicht erläutert. Der angegebene Behandlungszeitraum steht bei jeder Bewertung und lässt sich leicht prüfen.
Laut FAQ wird eine Bewertung gelöscht, wenn sie einen Behandlungsfehler beschreibt, der durch kein richterliches Urteil bestätigt ist. Ein solcher Vorwurf ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung mit erheblichem Gewicht, deren Richtigkeit sich ohne Gutachten kaum beurteilen lässt. Heißt es etwa „Der Orthopäde hat meinen Bruch falsch eingerichtet“, kann eine Meldung an diese Regel anknüpfen. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Behandlung darf dagegen grundsätzlich geäußert werden.
Unter jeder Bewertung steht der Link „Missbrauch melden“. Nach einer Bestätigungsabfrage wählen Sie, ob der Beitrag Beleidigungen oder Schmähkritik enthält oder aus anderen Gründen gemeldet wird, und verfassen eine Nachricht; anschließend prüft das Support-Team. Die FAQ nennt außerdem support@sanego.de als Kontakt, über den Ärztinnen und Ärzte die Löschung beantragen können. Geben Sie stets die Bewertungsnummer und den konkreten Löschgrund an.
Das ist nicht auszuschließen: Im Meldeformular trägt das Textfeld die Bezeichnung „Ihre Nachricht an den Verfasser“. Formulieren Sie deshalb so, als würde die bewertende Person mitlesen – sachlich, ohne Unterstellungen und ohne jede Angabe zu Behandlung oder Krankengeschichte. Konzentrieren Sie sich auf den Inhalt der Bewertung und den Regelverstoß, etwa „Der Beitrag behauptet einen Behandlungsfehler, der nicht gerichtlich festgestellt ist“.
sanego unterscheidet nach eigener Darstellung zwei Konstellationen. Anonym abgegebene Bewertungen werden bei Bemängelung direkt gelöscht, weil keine Kontaktaufnahme zur bewertenden Person möglich ist. Beiträge registrierter Nutzerinnen und Nutzer werden während der Prüfung unsichtbar geschaltet; sanego fordert dann einen schriftlichen Behandlungsnachweis an. Liegt dieser nicht innerhalb einer Frist vor, wird die Bewertung gelöscht. Wie lang diese Frist ist und wie lange die Prüfung insgesamt dauert, gibt sanego öffentlich nicht an. Notieren Sie sich, wann Sie was gemeldet haben.
Bewertungsportale haften nicht wie die Verfasserinnen und Verfasser, müssen aber zumutbare Prüfpflichten erfüllen, sobald sie auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen werden. Der Bundesgerichtshof hat das für Ärztebewertungsportale konkretisiert (BGH, Urteil vom 1. März 2016 – VI ZR 34/15): Bestreitet die bewertete Praxis den Behandlungskontakt, muss der Betreiber die bewertende Person auffordern, die Behandlung möglichst genau zu beschreiben und Belege wie Rezepte oder Bonushefte vorzulegen. sanego beschreibt für registrierte Konten ein entsprechendes Vorgehen.
Grundsätzlich kann das ausreichen. Der BGH entschied, dass die Rüge, einer Bewertung liege kein Kontakt zugrunde, in der Regel Prüfpflichten des Portals auslöst (Urteil vom 9. August 2022 – VI ZR 1244/20, zu einem Hotelbewertungsportal). Mehr Begründung kann nötig sein, wenn die bewertende Person ohne Weiteres aus dem Beitrag erkennbar ist; außerdem gilt die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Wahrheitswidriges Bestreiten ist keine Option.
Der Digital Services Act verpflichtet alle Hostingdienste unabhängig von ihrer Größe zu einem leicht zugänglichen, elektronischen Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA). Meldungen sind zeitnah, sorgfältig und willkürfrei zu bearbeiten, Meldende erfahren das Ergebnis. Für Online-Plattformen kommen ein internes Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) und der Zugang zu zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen (Art. 21 DSA) hinzu – es sei denn, die Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen nach Art. 19 DSA greift.
Tatsachenbehauptungen lassen sich überprüfen, zum Beispiel „Die Praxis hat mir keinen Befund ausgehändigt“. Meinungen sind Wertungen wie „Das Gespräch war mir zu knapp“. Kritik darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch pointiert, polemisch und überspitzt sein. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind dagegen regelmäßig angreifbar. Für eine Löschung ist deshalb oft entscheidend, ob der Kern eines Beitrags eine nachprüfbare Aussage enthält.
Das Bundesverfassungsgericht versteht Schmähkritik eng: Sie setzt voraus, dass jeder nachvollziehbare Sachbezug fehlt und es allein darum geht, die Person verächtlich zu machen (Beschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 2397/19). Daneben gibt es Formalbeleidigungen, etwa besonders krasse Schimpfwörter. Harte, aber sachbezogene Kritik an einer Behandlung ist meist noch zulässig. Für Schmähkritik und Beleidigungen hält das sanego-Meldeformular eine eigene Auswahl bereit.
Rechtlich kann das so sein. In einem Fall um eine Arztbewertung auf sanego.de wies das OLG Düsseldorf die Unterlassungsklage eines Urologen gegen die Portalbetreiberin ab; die Kritik an den Behandlungskosten, unter anderem als „Ausbeutung des Schwächeren“, wertete es als zulässige Meinungsäußerung (Urteil vom 18. Dezember 2015 – I-16 U 2/15). Die Bewertung war nach der Beanstandung bereits gelöscht worden. Heute nennt sanego Beiträge zu Abrechnungsproblemen zudem als Löschgrund – Plattformregeln und Recht sind getrennt zu prüfen.
Nur in engen Grenzen. E-Mail-Adressen gibt sanego laut FAQ nur bei gesetzlicher Verpflichtung heraus – das könne etwa der Fall sein, wenn eine Praxis gerichtlich gegen die Bewertung vorgeht. In einem Verfahren um sanego verneinte der BGH nach damaliger Rechtslage einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch (Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Heute regelt § 21 TDDDG die Auskunft über Bestandsdaten: Voraussetzung sind Inhalte, die bestimmte Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllen, sowie eine vorherige Anordnung des Landgerichts.
Laut sanego-FAQ können Bewertende anonyme Nachrichten vom bewerteten Arzt erhalten und beantworten, ohne dass E-Mail-Adresse oder Benutzername sichtbar werden. Für jede Reaktion gilt die Schweigepflicht: Sie umfasst nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV auch die Tatsache, dass sich eine Person in Behandlung befindet; Verstöße können nach § 203 StGB strafbar sein. Da Sie nie sicher wissen, wer einen Beitrag verfasst hat, gehören Behandlungsdetails in keine Antwort.
§ 203 StGB erfasst neben Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten auch Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung oder Berufsbezeichnung – laut Bundesärztekammer und KBV etwa aus Psychotherapie und Physiotherapie – sowie berufsmäßig tätige Gehilfen wie Medizinische Fachangestellte. Ob das auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker betrifft, sollte im Einzelfall geklärt werden. Unabhängig davon sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Zurückhaltung ist daher in allen Heilberufen ratsam.
Stammt ein Beitrag aus einer konkurrierenden Praxis, fehlt meist die eigene Behandlungserfahrung, die sanego im Formular ausdrücklich verlangt. Daneben kommt das Wettbewerbsrecht in Betracht: Nach § 4 Nr. 1 und 2 UWG ist es unlauter, Mitbewerber herabzusetzen oder über sie nicht erweislich wahre, geschäftsschädigende Tatsachen zu verbreiten. Hinweise können mehrere Negativbewertungen kurz nach einer Praxiseröffnung in der Nachbarschaft sein oder Fachbegriffe, die kaum nach Patientensicht klingen. Belastbare Belege sind entscheidend.
Wer ausschließlich in der Praxis gearbeitet hat und dort nicht selbst behandelt wurde, kann die im Formular verlangte Bestätigung als Patient oder begleitender Angehöriger nicht wahrheitsgemäß abgeben. Außerdem löscht sanego Beiträge, die sich nicht mit der ärztlichen Behandlung befassen – etwa eine Bewertung, die vor allem Dienstpläne und Führungsstil kritisiert. Legen Sie in Ihrer Meldung keine Personalinterna offen und bleiben Sie beim nachprüfbaren Inhalt.
Kündigt jemand eine negative Bewertung an, falls Sie etwa eine Rechnung nicht stornieren oder ein gewünschtes Attest nicht ausstellen, sollten Sie nicht nachgeben. Sichern Sie Nachrichten und notieren Sie Datum und Wortlaut mündlicher Drohungen. Je nach Einzelfall kann ein solches Verhalten den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) berühren. Erscheint die Bewertung später, belegt Ihre Dokumentation den Zusammenhang.
Nach dem aktuellen Formular ist ein Erfahrungstext Pflicht, der 10 bis 800 Zeichen umfassen muss. Reine Punktevergaben ohne Worte sind bei neuen Bewertungen damit nicht vorgesehen. Beiträge, die ausschließlich aus Satzzeichen bestehen, nennt sanego ausdrücklich als Löschgrund – etwa ein Eintrag mit durchgehend einem Punkt und dem Text „!!!!!!!!!!“. Auch ein Formfehler in der Bepunktung ist laut FAQ ein Grund zur Löschung.
Laut FAQ werden Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die nicht in öffentlichen Verzeichnissen gelistet sein möchten, auf Wunsch gelöscht; dazu genügt eine E-Mail an support@sanego.de. Zugleich hält sanego die Listung für zulässig, wenn die Daten auch anderweitig öffentlich zugänglich sind. Was dabei mit vorhandenen Bewertungen geschieht und ob ein Profil später erneut entstehen kann, geht aus der FAQ nicht hervor. Klären Sie das vorab, zumal auch positive Bewertungen betroffen sein könnten.
Zutreffende Schilderungen und zulässige Meinungsäußerungen müssen Sie grundsätzlich akzeptieren, auch wenn sie unangenehm sind – etwa „Ich habe fünf Wochen auf einen Termin gewartet“, wenn das stimmt, oder „Ich fühlte mich nicht ernst genommen“. sanego betont selbst, dass auch negative Bewertungen erwünscht sind. Eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn ein Beitrag gegen Recht oder Plattformregeln verstößt. Das realistisch zu unterscheiden, spart Zeit und Ärger.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Maßgeblich ist, wie viele Beiträge betroffen sind, ob eine begründete Beanstandung genügt oder ob juristische Schritte über das Partnernetzwerk nötig werden. Die Ersteinschätzung ist bei loeschdas.de kostenlos. Erscheint ein Vorgehen sinnvoll, erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot, über das Sie frei entscheiden. So kennen Sie den Rahmen, bevor Kosten entstehen.
In eindeutigen Fällen, etwa bei fremdsprachigen oder beleidigenden Beiträgen, kann eine eigene Meldung ausreichen. Unterstützung ist eher sinnvoll, wenn die Grenze zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung unklar ist, eine Meldung bereits abgelehnt wurde oder mehrere Bewertungen in kurzer Folge erscheinen. Ein registrierter Rechtsdienstleister richtet die Begründung an Plattformregeln und Rechtsprechung aus und achtet auf die Schweigepflicht. Wie wir arbeiten, lesen Sie unter Warum loeschdas.de? Einen Erfolg kann niemand garantieren.
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein. Unter Umständen lässt sich die Beanstandung mit ergänzenden Argumenten erneut vorbringen, zum Beispiel mit Blick auf einen Löschgrund, der zuvor nicht genannt wurde. Handelt es sich um eine rechtswidrige Bewertung, kommen über unser juristisches Partnernetzwerk auch eine anwaltliche Aufforderung oder gerichtliche Schritte in Betracht. Ob sich dieser Aufwand lohnt, sollte vorher nüchtern abgewogen werden.
sanego weist darauf hin, dass Bewertungen umso aussagekräftiger sind, je mehr es davon gibt. Sie dürfen zufriedene Patientinnen und Patienten neutral auf die Bewertungsmöglichkeit hinweisen – ohne Druck, Gegenleistungen oder vorformulierte Texte; gekaufte oder selbst verfasste Einträge widersprechen der Vorgabe, nur bei tatsächlicher Erfahrung zu bewerten. Prüfen Sie Ihr Profil regelmäßig und halten Sie Stammdaten aktuell. Behalten Sie auch Portale wie Jameda oder Google im Blick.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
