Bianca von Löschdas.de
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MyHammer wurde 2005 gegründet und hilft nach eigener Darstellung Verbraucherinnen und Verbrauchern, den passenden Betrieb für Arbeiten rund um Haus und Garten zu finden. Betreiberin ist die MyHammer GmbH mit Sitz in Berlin, die sich im Impressum als Teil der Instapro-Gruppe und der Angi-Familie bezeichnet. Für viele Handwerksbetriebe kann das Profil dort ein wichtiger Baustein der Auftragsakquise sein – und die Sterne neben dem Firmennamen sind für potenzielle Auftraggeberinnen und Auftraggeber gut sichtbar.
Eine Besonderheit von MyHammer: Bewerten darf nicht jede beliebige Person. Voraussetzung ist grundsätzlich ein über die Plattform erteilter Auftrag, bei dem die Arbeiten begonnen haben, abgeschlossen sind oder eine Zahlung geleistet wurde; für wenige extern vergebene Aufträge verlangt MyHammer eine bezahlte Rechnung als Nachweis. Umso ärgerlicher ist es, wenn dennoch eine Bewertung erscheint, die Tatsachen verdreht, beleidigt oder gar keinen echten Auftrag betrifft. loeschdas.de ist ein Angebot der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, registriert nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Wir prüfen, ob eine MyHammer-Bewertung die Grenze des Zulässigen überschreitet – und sagen Ihnen offen, wenn es sich um Kritik handelt, die Sie hinnehmen müssen.
Bewertungen auf MyHammer werden veröffentlicht und fließen in die Gesamtbewertung Ihres Betriebs ein, die sich laut Bewertungsrichtlinie aus dem Durchschnitt aller Bewertungen ergibt. Gerade bei Betrieben mit wenigen Einträgen kann deshalb schon eine einzelne unberechtigte Ein-Stern-Bewertung den Schnitt spürbar nach unten ziehen.
Nicht jede negative Bewertung ist allerdings rechtswidrig. Wer mit der Ausführung, der Termintreue oder der Kommunikation unzufrieden war, darf das äußern – auch deutlich. MyHammer stellt selbst klar, negative Bewertungen nur dann zu entfernen, wenn sie gegen die AGB oder die Bewertungsrichtlinie verstoßen. Ansatzpunkte für eine Löschung können zum Beispiel sein:
Beweise sichern: Halten Sie die Bewertung mit einem datierten Screenshot fest und legen Sie die Unterlagen zum Auftrag bereit – Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Abnahmeprotokoll, Fotos der ausgeführten Arbeiten und den Nachrichtenverlauf.
MyHammer kontaktieren: Die Bewertungsrichtlinie verweist bei Unstimmigkeiten auf das Kontaktformular im Support-Center. Benennen Sie den konkreten Verstoß, zitieren Sie die betroffene Passage und fügen Sie Ihre Nachweise bei – je konkreter die Begründung, desto besser lässt sich der Fall prüfen.
Sachlich antworten: Bleiben Sie in einer Antwort bei den Fakten, verzichten Sie auf Vorwürfe und Drohungen und nennen Sie keine persönlichen Daten der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
Gewährleistung getrennt klären: Rügt die Kundschaft einen Mangel, klären Sie diesen auf dem vertraglichen Weg. Machen Sie eine Nachbesserung nicht davon abhängig, dass eine Bewertung geändert oder gelöscht wird – das kann als unzulässiger Druck verstanden werden.
Ob eine Bewertung tatsächlich unzulässig ist, lässt sich ohne rechtliche Einordnung oft schwer beurteilen – vor allem, wenn ein Streit über die Qualität der Arbeit und die Frage nach der Zulässigkeit der Bewertung ineinandergreifen. Eine Beanstandung, die den Verstoß klar herausarbeitet und belegt, ist in vielen Fällen zielführender als ein spontaner Hinweis. Genau dabei unterstützen wir Sie: mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und auf Wunsch mit der Durchsetzung gegenüber MyHammer. Mehr dazu, was loeschdas.de ausmacht.

Senden Sie uns über das Anfrageformular den Link zu Ihrem MyHammer-Profil, die betroffene Bewertung und – soweit vorhanden – Unterlagen zum Auftrag. Wir prüfen, ob ein Rechts- oder Richtlinienverstoß in Betracht kommt, und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Muss die Kritik aus unserer Sicht hingenommen werden, sagen wir Ihnen das.
Sehen wir einen tragfähigen Ansatzpunkt, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit dem geplanten Vorgehen. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten – ohne Ihre Zustimmung werden wir nicht tätig.
Nach Ihrer Beauftragung begründen wir die Beanstandung gegenüber MyHammer präzise, etwa mit fehlender Auftragserteilung, unwahren Tatsachen oder Schmähkritik, und legen die passenden Nachweise vor. Führt das nicht zum Ziel, kann über unser juristisches Partnernetzwerk eine weitergehende rechtliche Eskalation geprüft werden.

MyHammer ist eine Online-Plattform, über die Auftraggeberinnen und Auftraggeber Handwerksbetriebe und Dienstleister für Arbeiten rund um Haus und Garten finden. Gegründet wurde sie 2005. Betreiberin ist laut Impressum die MyHammer GmbH, Dircksenstraße 4, 10179 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen Teil der Instapro-Gruppe und der Angi-Familie. Für Handwerksbetriebe gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Bewertungsrichtlinie.
Bewerten dürfen Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die einen Betrieb über die Plattform beauftragt haben. Laut AGB muss eine Auftragserteilung vorliegen: Ein Vertrag wurde geschlossen und die Arbeiten haben begonnen, sind abgeschlossen oder es wurde eine Vergütung gezahlt – auch eine Anzahlung genügt. Wer nur ein Angebot eingeholt hat, ohne dass es zu einer solchen Auftragserteilung kam, ist nach diesen Regeln nicht zur Bewertung berechtigt.
Nach der Bewertungsrichtlinie vergeben Auftraggeberinnen und Auftraggeber zwischen 1 und 5 Sternen, wobei 5 Sterne das beste Ergebnis sind. Ergänzend kann ein Text verfasst werden, der auf 1.000 Zeichen begrenzt ist. Die veröffentlichte Gesamtbewertung eines Betriebs ergibt sich aus dem Durchschnitt aller Bewertungen. Inhaltlich soll sich die Bewertung auf die ausgeführte Arbeit konzentrieren und ein ehrlicher, sachlicher Bericht über die eigenen Erfahrungen sein.
Ja. Laut Bewertungsrichtlinie können Betriebe bei bis zu fünf Kundinnen und Kunden, die sie außerhalb von MyHammer beauftragt haben, Bewertungen anfordern. Als Nachweis muss eine Kopie der bezahlten Rechnung für den jeweiligen Auftrag vorgelegt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für Betriebe interessant, die neu auf der Plattform sind und bestehende Kundenbeziehungen sichtbar machen möchten – selbstverständlich nur mit echten Aufträgen.
Eine Bewertung darf nach der Richtlinie unter anderem nicht enthalten:
Ergänzend verlangen die AGB ausschließlich sachliche und wahrheitsgemäße Aussagen über andere Nutzerinnen und Nutzer.
Die Bewertungsrichtlinie nennt mehrere Gründe. Dazu gehören Bewertungen, bei denen die Arbeiten nicht begonnen haben und nichts gezahlt wurde, die sich nicht auf einen echten Auftrag oder einen echten Auftraggeber beziehen oder für die die verfassende Person bezahlt oder anderweitig angehalten wurde. Entfernt werden auch Inhalte mit persönlichen Daten, beleidigende, illegale oder irreführende Bewertungen, Bewertungen, deren Löschung der Auftraggeber selbst wünscht, sowie Fälle mit gerichtlicher Anordnung oder AGB-Verstoß.
Die Bewertungsrichtlinie verweist für Unstimmigkeiten auf das Kontaktformular im MyHammer-Support-Center. Beschreiben Sie dort konkret, gegen welche Regel die Bewertung verstößt, zitieren Sie die fragliche Passage und fügen Sie Belege bei, etwa Auftragsunterlagen oder den Nachrichtenverlauf. Hilfreich ist eine klare Trennung: Was ist nachweislich falsch, was ist beleidigend, und fehlt womöglich schon die Auftragserteilung? Pauschale Hinweise auf eine „ungerechte“ Bewertung lassen sich dagegen kaum sinnvoll prüfen.
Die Bewertungsrichtlinie sieht Antworten der beauftragten Betriebe ausdrücklich vor und stellt dafür Regeln auf: Die Antwort soll konstruktiv sein, anklagende oder beleidigende Formulierungen vermeiden und sich an die Fakten halten. Drohungen, Einschüchterungsversuche und Werbematerial sind tabu, persönliche Daten ebenfalls. Nennen Sie also keine Namen, Adressen oder Vertragsdetails Ihrer Kundschaft. Eine ruhige, sachliche Antwort zeigt Interessierten zudem, wie Ihr Betrieb mit Kritik umgeht.
Das hängt vom Zusammenhang ab. Begriffe wie „Pfusch“ oder „schlampige Arbeit“ sind häufig Werturteile, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sein können. Anders sieht es aus, wenn konkrete, überprüfbare Tatsachen behauptet werden, etwa „Die Leitung wurde ohne Genehmigung verlegt“ oder „Der Wasserschaden wurde vom Betrieb verursacht“. Solche Aussagen müssen wahr sein. Viele Bewertungen enthalten beides; entscheidend ist dann, ob ein falscher Tatsachenkern die Bewertung prägt.
Schmähkritik und Formalbeleidigung sind eng begrenzte Sonderfälle. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.05.2020 (1 BvR 2397/19) betont, dass Gerichte solche Konstellationen klar kenntlich machen und gehaltvoll begründen müssen. Liegt kein Sonderfall vor, ist zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Für Handwerksbetriebe heißt das: Harte Kritik an der Arbeit ist oft zulässig, reine Herabwürdigung ohne Sachbezug oder Schimpfwörter können dagegen angreifbar sein.
Hier treffen zwei Ebenen aufeinander: Ob ein Werk mangelhaft ist, regelt das Werkvertragsrecht mit Rechten wie Nacherfüllung oder Minderung nach § 634 BGB. Ob die Bewertung zulässig ist, ist eine äußerungsrechtliche Frage. Behauptet jemand konkrete Mängel, die nachweislich nicht bestehen, kann eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegen. Sichern Sie Fotos, Abnahmeprotokolle und Korrespondenz. Ist der Mangel streitig, kann eine Plattform ihn kaum verbindlich klären.
Das kann ein wichtiger Ansatzpunkt sein, denn MyHammer knüpft Bewertungen grundsätzlich an eine Auftragserteilung über die Plattform. Der Bundesgerichtshof hat zudem mit Urteil vom 09.08.2022 (VI ZR 1244/20) für ein Bewertungsportal entschieden, dass die Rüge fehlenden Kundenkontakts grundsätzlich genügt, um Prüfpflichten des Portals auszulösen – nach dem Urteil auch dann, wenn der Text Einzelheiten nennt, die für einen Kontakt sprechen. Eine nähere Begründung ist erst gefordert, wenn sich die bewertende Person ohne Weiteres aus der Bewertung identifizieren lässt; die Grenze bildet der Rechtsmissbrauch, etwa bei bewusst wahrheitswidrigen Rügen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet ein Portalbetreiber für Nutzerbewertungen nicht wie für eigene Aussagen, sondern erst, wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt. Im Urteil vom 01.03.2016 (VI ZR 34/15) verlangte der BGH, die Beanstandung an den Bewertenden weiterzuleiten, ihn um eine möglichst genaue Beschreibung des Kontakts und um Belege zu bitten und zulässige Informationen an den Betroffenen weiterzugeben. Der Umfang der Prüfung hängt vom Einzelfall ab.
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet alle Hostingdiensteanbieter, ein elektronisches Melde- und Abhilfeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte einzurichten (Art. 16). Anbieter von Online-Plattformen müssen außerdem ein internes Beschwerdemanagementsystem bereitstellen, über das Entscheidungen zu Meldungen angefochten werden können (Art. 20), und über die Möglichkeit einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegung informieren (Art. 21). Gerichtliche Schritte bleiben daneben möglich.
Eine Ablehnung ist nicht zwingend das letzte Wort. Die AGB für Handwerker und Dienstleister beschreiben ein Beschwerdemanagementsystem, erreichbar unter beschwerde@myhammer.de, und nennen zwei Mediationsstellen. Daneben kommen die Beschwerde- und Streitbeilegungswege nach dem Digital Services Act in Betracht. Bleibt eine Bewertung trotz belegter Rechtsverletzung online, kann auch ein gerichtliches Vorgehen gegen die Plattform oder die verfassende Person geprüft werden – abhängig von Beweislage und Einzelfall.
Gibt sich ein Konkurrenzbetrieb als Auftraggeber aus, fehlt es regelmäßig schon an der Auftragserteilung, die MyHammer für Bewertungen verlangt. Zusätzlich kann das Wettbewerbsrecht greifen: Nach § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer Mitbewerber herabsetzt oder geschäftsschädigende Tatsachen verbreitet, die nicht erweislich wahr sind. Hinweise auf einen Konkurrenzbetrieb, etwa auffällige zeitliche Zusammenhänge oder Formulierungen, sollten Sie sorgfältig dokumentieren, ohne selbst Vorwürfe öffentlich zu machen.
Forderungen wie „Nachlass oder eine Ein-Stern-Bewertung“ sollten Sie nicht erfüllen, sondern dokumentieren. Je nach Einzelfall kann ein solches Verhalten strafrechtlich als Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB) relevant sein. Bewahren Sie Nachrichten und Gesprächsnotizen auf und schildern Sie den Vorgang MyHammer über das Kontaktformular. Erscheint die angedrohte Bewertung später tatsächlich, ist der dokumentierte Zusammenhang ein wichtiger Beleg für Ihre Beanstandung.
Die Bewertungsrichtlinie untersagt persönliche oder private Details über den Betrieb oder dessen Mitarbeitende, etwa Name, Adresse oder Telefonnummer. Wird ein Mitarbeitender namentlich genannt oder gar persönlich angegriffen, ist das daher ein möglicher Löschgrund. Das gilt besonders, wenn zugleich herabsetzende Aussagen über die Person fallen. Sprechen Sie betroffene Mitarbeitende an und sichern Sie die Bewertung, bevor Sie sie bei MyHammer beanstanden.
Nur unter engen Voraussetzungen. § 21 TDDDG erlaubt Anbietern digitaler Dienste die Auskunft über Bestandsdaten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn Inhalte bestimmte Straftatbestände erfüllen, darunter Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB). Erforderlich ist eine vorherige Anordnung des Landgerichts, die Sie beantragen müssen und deren Kosten nach dem Gesetz die verletzte Person trägt. Da Bewertungen auf MyHammer eine Auftragserteilung voraussetzen, lässt sich der Vorgang oft schon anhand der eigenen Unterlagen zuordnen.
Ja. Laut Bewertungsrichtlinie kann ein Auftraggeber seine Bewertung ändern, indem er sich in sein Konto einloggt. Möchte er sie ganz löschen, muss er sich direkt an MyHammer wenden. Hat sich ein Konflikt geklärt, spricht nichts dagegen, freundlich darauf hinzuweisen, dass eine Anpassung möglich ist. Druck, Gegenleistungen oder Drohungen sind jedoch unzulässig und können selbst zum Problem werden.
Nein. Die Bewertungsrichtlinie sieht vor, dass Bewertungen entfernt werden, wenn der Auftraggeber bezahlt oder anderweitig dazu angehalten wurde; auch Bewertungen, die als Anreiz für eine Gegenleistung abgegeben wurden, werden entfernt. Zulässig ist es, zufriedene Kundschaft nach Abschluss eines Auftrags schlicht um eine ehrliche Bewertung zu bitten. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen können zudem wettbewerbsrechtlich unzulässig sein.
Wahre Tatsachen und zulässige Meinungsäußerungen gehören zum Bewertungsbild und sind grundsätzlich hinzunehmen, so unangenehm sie sein mögen. Hat ein echter Auftraggeber zum Beispiel erlebt, dass Termine mehrfach verschoben wurden, und schildert er das sachlich, fehlt in aller Regel ein Löschgrund. MyHammer betont selbst, negative Bewertungen nicht zu entfernen, solange sie nicht gegen AGB oder Richtlinie verstoßen. In solchen Fällen ist eine souveräne Antwort meist der bessere Weg.
Sinnvoll ist eine vollständige Dokumentation:
Fehlt ein Auftrag, halten Sie fest, dass sich in Ihren Unterlagen kein passender Vorgang findet. Ordnen Sie die Belege chronologisch, damit der Ablauf auch für Dritte nachvollziehbar ist.
Eine feste Bearbeitungsfrist für Beanstandungen von Bewertungen nennt die Bewertungsrichtlinie nicht. Für das Beschwerdemanagementsystem heißt es in den AGB, die Bearbeitungszeit hänge von Komplexität und Umfang der Beschwerde ab. Planen Sie daher etwas Geduld ein und reagieren Sie zügig auf Rückfragen. Eine vollständige, gut belegte Beanstandung hilft, unnötige Rückfragen und damit zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.
Die Kosten richten sich nach dem konkreten Fall, zum Beispiel nach der Zahl der beanstandeten Bewertungen und danach, ob eine rechtliche Eskalation nötig wird. Die Ersteinschätzung bei loeschdas.de ist kostenlos. Sehen wir einen Ansatzpunkt, folgt ein unverbindliches Angebot; ob Sie uns beauftragen, entscheiden Sie selbst. Die Anfrage selbst ist unverbindlich. Schildern Sie uns möglichst genau, welche Bewertungen betroffen sind, damit wir den Aufwand realistisch einschätzen können.
Unterstützung kann sich lohnen, wenn eine Bewertung Meinung und Tatsachen vermischt, der Streit um Mängel mit der Bewertungsfrage verwoben ist oder MyHammer eine erste Beanstandung abgelehnt hat. Auch bei mehreren verdächtigen Bewertungen, Drohungen oder Hinweisen auf Konkurrenz-Fakes ist eine strukturierte Prüfung oft hilfreich. Die Image Rechtsdienstleistungen GmbH als Anbieterin von loeschdas.de ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registriert und kann bei Bedarf auf ein juristisches Partnernetzwerk zurückgreifen.
Sie stellen eine unverbindliche Anfrage und schildern den Fall. Wir prüfen die Bewertung und melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Kommt eine Löschung in Betracht, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie sich dafür entscheiden, übernehmen wir die Durchsetzung gegenüber MyHammer. Garantieren kann eine Löschung niemand: Die Entscheidung trifft MyHammer oder im Streitfall ein Gericht.
Viele Konflikte lassen sich früh entschärfen: Halten Sie Leistungsumfang, Preis und Termine schriftlich fest, kommunizieren Sie Verzögerungen offen und dokumentieren Sie die Abnahme mit Fotos. Reagieren Sie auf Beschwerden zeitnah, bevor der Frust in eine Bewertung mündet. Bitten Sie zufriedene Kundschaft um ehrliches Feedback. Hintergründe liefert unser Beitrag, warum Kunden negative Bewertungen schreiben.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
