Bianca von Löschdas.de
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Unfaire, falsche oder beleidigende Google-Bewertungen können Ihrem Unternehmen ernsthaft schaden. Wir helfen Ihnen dabei, unzulässige Rezensionen rechtssicher löschen zu lassen – schnell, effizient und zuverlässig.
Negative Rezensionen auf Google sind oft der erste Eindruck, den potenzielle Kund:innen von Ihrem Unternehmen bekommen. Leider sind nicht alle Bewertungen gerechtfertigt – viele sind anonym, manipulativ oder sogar rechtswidrig.

Unsere Expert:innen analysieren Ihre Bewertung rechtlich und inhaltlich – und das ganz unverbindlich.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Google oder dem Bewertenden – je nach Fall.
Sie werden über den Fortschritt und das Ergebnis transparent informiert.

Die Kosten variieren je nach Anbieter, Komplexität des Falls und ob ein Anwalt eingeschaltet wird. Einfache Löschanfragen starten ab ca. 100 €. Bei juristisch aufwendigen Fällen oder Paketlösungen (sogenannte „Löschflats“) können die Kosten höher ausfallen.
Ja, es gibt spezialisierte Dienstleister, die transparente Pauschalpreise anbieten – etwa ab 99 € pro Löschversuch. Auch Abo-Modelle sind möglich, z. B. für Unternehmen mit regelmäßigem Löschbedarf.
Sie können Bewertungen entweder selbst direkt über Google melden oder über Rechtsdienstleister bzw. Anwälte löschen lassen. Wichtig ist, dass die Bewertung gegen Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt.
Ja, sofern sie gegen Googles Richtlinien oder das Gesetz verstößt. Dazu zählen z. B. beleidigende Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder Bewertungen ohne Kundenkontakt.
Alternativ: Rechtsdienstleister beauftragen, die das gesamte Verfahren übernehmen.
Ein Anwalt kann rechtlich fundierter argumentieren, eine Abmahnung versenden oder gerichtliche Schritte einleiten. Ohne Anwalt wird in der Regel „nur“ eine Meldung bei Google eingereicht. Letzteres ist kostengünstiger, aber bei komplexen Fällen weniger erfolgversprechend.
Ja. Viele Fälle können erfolgreich über das Google-Meldeformular oder mit Hilfe spezialisierter Dienstleister abgewickelt werden.
Die Erfahrungen sind gemischt. Bei klaren Richtlinienverstößen ist die Löschung oft erfolgreich. Bei grenzwertigen Fällen hilft juristische Expertise. Viele Unternehmen berichten von spürbarer Verbesserung der Online-Reputation nach erfolgreicher Löschung.
Ja. Google stellt ein offizielles Meldeformular bereit. Zudem bieten viele Dienstleister oder Anwälte Mustervorlagen für Widersprüche oder juristische Schreiben an.
Ja. Bewertungen mit nachweislich falschen Tatsachen oder ohne tatsächlichen Kundenkontakt können gemeldet und in vielen Fällen gelöscht werden.
Zuerst sachlich prüfen, ob die Bewertung gerechtfertigt ist. Bei Verstößen gegen Richtlinien: melden oder löschen lassen. Parallel sollte über eine professionelle Reaktion nachgedacht werden, um den öffentlichen Eindruck zu wahren.
Wenn sie sachlich begründet ist: professionell antworten. Wenn sie unbegründet, beleidigend oder manipulativ ist: prüfen lassen und ggf. melden oder löschen lassen.
Bewertungen in Google Maps sind Teil des Google-Bewertungssystems. Das Vorgehen ist identisch: Bewertung aufrufen, „Melden“ auswählen und Grund angeben. Alternativ: Löschanfrage über Rechtsdienstleister oder Anwalt einreichen.
Ja. Gehen Sie in Ihr Google-Konto → „Meine Beiträge“ → „Rezensionen“. Dort können Sie Ihre Bewertungen bearbeiten oder vollständig löschen.
Die Dauer variiert: Bei einfachen Fällen kann Google innerhalb weniger Tage reagieren. Komplexere oder juristisch begleitete Löschungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Nur Google kann Bewertungen technisch löschen. Sie selbst, Anwälte oder Dienstleister können jedoch den Antrag stellen oder den Bewertenden zur Rücknahme auffordern.
Weil negative Bewertungen – insbesondere ungerechtfertigte – den ersten Eindruck potenzieller Kund:innen massiv beeinflussen können. Eine Löschung schützt Ihre Reputation und Umsätze.
Der Ablauf ist derselbe wie in Deutschland. Bewertungen auf google.ch folgen denselben Richtlinien. Auch hier gilt: prüfen, melden oder juristisch vorgehen.
Nicht direkt – aber wenn Inhalte aus anderen Plattformen kopiert und als Google-Bewertung verwendet werden, können sie als unzulässig gemeldet werden.
Grundsätzlich keine. Der Löschprozess ist weltweit einheitlich. Aber einige Anbieter sind regional tätig oder werben gezielt für Standorte wie Berlin, München oder Zürich.
Ja – insbesondere wenn sie offensichtlich Teil einer Bewertungsmanipulation sind, mehrfach auftauchen oder andere Richtlinien verletzen. Auch 1-Sterne-Bewertungen ohne Text sind löschbar, wenn sie missbräuchlich sind.
Wenn Sie selbst den Antrag bei Google stellen, erfolgt die Rückmeldung per E-Mail an Ihr Google-Konto. Dienstleister informieren meist per E-Mail oder Kundenportal über den Status.
Eine „Löschflat“ ist ein Abo-Modell, bei dem regelmäßig neue Bewertungen geprüft und bei Verstößen automatisch Löschanträge gestellt werden. Ideal für Unternehmen mit vielen Kunden und hoher Sichtbarkeit.
Ja, insbesondere wenn sie anonym, beleidigend oder unter falscher Identität verfasst wurden. In solchen Fällen ist eine juristische Begründung besonders wirkungsvoll.
Ja – wenn eine Google-Bewertung fälschlich mit Ihrem Unternehmen, Ihrer Adresse oder einem Standort verknüpft wurde, obwohl kein echter Kundenkontakt bestand, kann diese in vielen Fällen gelöscht werden. Auch bei bewusster Rufschädigung durch falsche Zuordnungen besteht eine gute Chance auf Entfernung.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
