Bianca von Löschdas.de
T: +49 2822 94 50 61 9
mobile.de ist Deutschlands größter Online-Fahrzeugmarkt. Für gewerbliche Autohändler spielt dieses Portal eine wichtige Rolle: Hier informieren sich viele Käufer über Händler und Fahrzeuge. Die auf mobile.de abgegebenen Händlerbewertungen und Sternenbewertungen beeinflussen das Kaufverhalten entscheidend – sie gelten als wichtiger Indikator für Kunden, wie zufrieden andere Käufer waren. Schlechte oder unfaire Bewertungen können daher das Vertrauen in einen Händler empfindlich schmälern und langfristig Umsatz und Anfragen reduzieren.
Für professionelle Hilfe bei der Klärung ungerechtfertigter Bewertungen steht loeschdas.de als zugelassener Dienstleister zur Verfügung – beispielsweise zur juristischen Prüfung, um die Erfolgsaussicht einer Löschung zu bewerten und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
Grundsätzlich gilt nach der Rechtsprechung (BGH „Spickmich“-Urteil): Unternehmen müssen negative Bewertungen grundsätzlich hinnehmen. Allerdings hat mobile.de interne Richtlinien und technische Verfahren etabliert, um unzulässige Einträge zu erkennen und zu entfernen. Inhalte, die gegen diese Vorgaben oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, können beanstandet werden. Typische Gründe und Probleme sind:
Werden in einer Bewertung Richtlinienverstöße vermutet, können Händler mobile.de umgehend informieren und eine Prüfung verlangen. Das Portal löscht beanstandete Inhalte oder sogar die gesamte Bewertung, wenn ein Verstoß vorliegt. So lassen sich ungerechtfertigte Sternbewertungen und Kommentare entfernen, die sonst dauerhaft den Online-Ruf des Händlers beeinträchtigen könnten.


Ja, wenn die Bewertung rechtswidrige Inhalte enthält. Das gilt etwa für unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Diffamierungen oder andere Verstöße gegen geltendes Recht bzw. die Bewertungsrichtlinien. Solche Bewertungen sind grundsätzlich angreifbar und können entfernt werden.
Unbedingt. Nur tatsächliche Kunden dürfen eine Händlerbewertung abgeben. Bewertungen ohne echten Kundenkontakt – etwa durch Mitbewerber oder Dritte – sind unzulässig. Gegen solche Fake-Bewertungen kann und sollte man vorgehen; die Erfolgsaussichten sind meist sehr gut, wenn nachweisbar ist, dass es sich um gefälschte Rezensionen handelt.
Auch rechtmäßige Bewertungen können formell beanstandet werden. Sobald mobile.de ein Prüfverfahren einleitet, erhält oft auch der Verfasser eine Anfrage. Viele unprofessionelle Bewerter ziehen die Bewertung dann zurück oder reagieren gar nicht, sodass sie nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht wird. Die Chancen, auch eine ordnungsgemäße Bewertung erfolgreich anzufechten, sind also nicht schlecht.
Mobile.de gilt als Deutschlands größter Gebraucht- und Neuwagenmarkt. Viele Autokäufer vergleichen dort Angebote und Händler. Die veröffentlichten Bewertungen und Sterne sind für Interessenten ein entscheidender Vertrauensindikator: Laut Studien sehen über 80 % der Käufer die Erfahrungen anderer Kunden als wichtig an. Eine einzige negative Bewertung kann somit das Image eines Händlers deutlich trüben und zu weniger Anfragen führen.
Mobile.de hat klare Richtlinien: Bewertungen müssen auf einer persönlichen Kauferfahrung basieren und dürfen keine Werbung oder persönliche Daten enthalten. Insbesondere sind beleidigende, diskriminierende oder unwahre Inhalte untersagt. Ebenfalls verboten sind Bewertungen durch Personen mit Interessenskonflikt (etwa Mitarbeiter oder Familienangehörige des Händlers). Verstößt eine Bewertung gegen diese Regeln, kann sie beanstandet werden.
Rechtswidrig sind Einträge, die Tatsachen falsch darstellen, verleumden oder belästigen. Dazu zählen beispielsweise unbewiesene Behauptungen über Betrug, Rassismus oder Schwarzarbeit beim Händler. Auch Schmähkritik – persönliche Diffamierungen ohne sachlichen Bezug – ist unzulässig. Liegt ein solcher Verstoß vor, ist die Bewertung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann gelöscht werden.
Unzulässige Bewertungen sollten Sie zunächst bei mobile.de melden, damit das Portal ein Prüfverfahren einleiten kann. Weisen Sie mobile.de konkret auf Gesetzesverstöße hin (z. B. Beleidigungen, falsche Tatsachen). Bleibt die Bewertung bestehen, sind weitere rechtliche Schritte möglich (z. B. Abmahnung oder einstweilige Verfügung).
Hat ein Kunde unwahre Behauptungen oder beleidigende Äußerungen hinterlassen, können Sie mobile.de zur Löschung auffordern. Nach einem Urteil des OLG München muss dabei die gesamte Bewertung (Text und Sterne) entfernt werden, wenn sie rechtswidrig ist. Das bedeutet: Nur wenn konkrete Gesetzesverstöße oder falsche Tatsachen vorliegen, wird die Bewertung ganz gelöscht. Eine teilweise Entfernung (z.B. nur des Texts) reicht rechtlich nicht aus.
Zuerst sollten Sie die Beschwerdefunktion von mobile.de nutzen, um den Verstoß zu melden. Erläutern Sie dabei genau, warum die Bewertung unzulässig ist (z.B. fehlender Geschäftsbezug oder unwahre Angaben). Anschließend prüft das Portal den Fall intern. Die Meldung kann direkt über das Händlerprofil oder den Support von mobile.de erfolgen.
Mobile.de leitet nach Ihrer Meldung einen Prüfprozess ein. Spezialisten gleichen den Inhalt mit den Bewertungsrichtlinien ab und setzen technische Prüfverfahren ein, um Manipulation zu erkennen. Stellt mobile.de einen Verstoß fest, wird entweder der betreffende Teil der Bewertung oder der gesamte Eintrag entfernt.
Erfahrungsberichte zufolge dauert die interne Prüfung meist nur wenige Tage bis zwei Wochen. mobile.de strebt an, beanstandete Bewertungen rasch zu überprüfen und dann zu löschen. Sollte das Portal innerhalb dieser Frist nicht reagieren, können Sie weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Reagiert mobile.de auf die Beanstandung nicht oder lehnt die Löschung ab, müssen Händler aktiv werden. Üblich ist dann, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen oder über einen Dienstleister wie loeschdas.de ein förmliches Anschreiben zu verfassen. In vielen Fällen führt ein solches Schreiben zu einer nachträglichen Entfernung der Bewertung.
Oft genügt die Kontaktaufnahme mit mobile.de nicht. Wenn sich das Portal querstellt, ist juristische Hilfe empfehlenswert. Das Einsenden eines formellen Schreibens oder eines Anwaltsschreibens erhöht die Erfolgschance deutlich. loeschdas.de kann Sie bei Bedarf an einen erfahrenen Anwalt vermitteln oder selbst die Kommunikation mit mobile.de übernehmen.
Seriöse Anbieter offerieren in der Regel eine kostenlose Erstprüfung. Bei loeschdas.de erhält jeder Händler zunächst eine kostenfreie Einschätzung der Erfolgsaussichten. Oft gilt: Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten. Fällt die Prüfung positiv aus und Sie beauftragen die Löschung, wird meist eine Pauschale oder ein fester Honorarrahmen vereinbart.
Ja. loeschdas.de ist ein spezialisierter, zugelassener Dienstleister, der Händler bei Bewertungslöschungen unterstützt. Das Team prüft die Bewertung inhaltlich, formuliert die Beschwerde und tritt mit mobile.de in Kontakt. So profitieren Sie von rechtlicher Expertise, ohne direkt eine Kanzlei beauftragen zu müssen.
Ein Löschantrag kann prinzipiell von jedem selbst eingereicht werden. Allerdings ist es oft schwierig für juristische Laien, zulässige von unzulässigen Inhalten zu unterscheiden. Ein Fachanwalt oder lizensierter Dienstleister erkennt schnell, welche Formulierungen unzulässig sind, und kann die Beanstandung rechtssicher formulieren.
Grundsätzlich richtet sich ein Löschungsanspruch gegen den Verfasser der Bewertung. Praktisch sollte man jedoch die Plattform ansprechen: mobile.de kann auf eine konkrete Beanstandung hin die Bewertung prüfen und löschen. In der Regel fordert der Bewertete – also Sie – die Plattform zur Entfernung auf, insbesondere wenn der Rezensent anonym ist.
Mobile.de kann in der Praxis auch nur einzelne problematische Sätze aus einem Text entfernen und den Rest bestehen lassen. Die Rechtsprechung verlangt jedoch: Ist eine Bewertung rechtswidrig, muss der gesamte Eintrag (Sterne und Text) vollständig entfernt werden. Entscheidend ist, dass kein rechtswidriger Inhalt im Profil verbleibt.
Wenn mobile.de nach einer Beanstandung nicht reagiert, kann man die Plattform zur Unterlassung und Entfernung verpflichten. Gegebenenfalls muss man rechtliche Schritte einleiten, etwa eine einstweilige Verfügung. Liegt die Identität des Verfassers vor, kann zudem gegen diesen direkt vorgegangen werden.
mobile.de gehört zur Scout24-Gruppe. Händlerprofile werden in einigen Branchenverzeichnissen als „Partner von mobile.de“ geführt. Bewertungen selbst werden jedoch nur auf mobile.de veröffentlicht. Indirekt können sie zwar in Suchmaschinen oder verlinkten Portalen auftauchen, aber die Löschung muss immer über mobile.de erfolgen.
Echte und wahre Erfahrungsberichte sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und dürfen nicht gelöscht werden. Solange ein Kunde korrekt schildert, was er erlebt hat, besteht kein Anspruch auf Löschung. Auch enthaltene kritische Meinungsäußerungen sind erlaubt, sofern sie nicht beleidigend oder unwahr sind.
Ja. Da mobile.de in Deutschland betrieben wird und deutsche Unternehmenspersönlichkeitsrechte betrifft, kommt deutsches Recht zur Anwendung. Auch wenn Bewertungen bei internationalen Portalen abgegeben werden, kann deutsches Recht gelten, sobald das Persönlichkeitsrecht eines deutschen Unternehmens betroffen ist.
Lässt mobile.de eine rechtswidrige Bewertung trotz Kenntnis bestehen, kann das Portal unter Umständen schadensersatzpflichtig werden. Sobald eine Frist zur Löschung verstrichen ist, haftet mobile.de für entstehende Rechtsanwaltskosten und ggf. weiteren Schaden. Voraussetzung ist jedoch ein nachweisbarer Schaden, z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der Bewertung.
Ja. Inhalte wie „Der Händler ist ein Abzocker“ oder „Der Händler behandelt seine Kunden schlecht“ ohne jeden Beleg sind typische Schmähkritik-Beispiele. Diese Aussagen verletzen Rechte des Händlers, da sie Tatsachenbehauptungen ohne Nachweis enthalten. Solche Pauschalvorwürfe können als beleidigend oder verleumderisch gewertet werden.
Ja. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen sind nach deutschem Recht unzulässig (Verstoß gegen Wettbewerbs- und Täuschungsverbote). Gegen solche Fake-Bewertungen kann vorgegangen werden, da sie irreführend und rechtlich angreifbar sind.
Nein, der Name des Bewerters wird auf Plattformen wie mobile.de nicht öffentlich gemacht. Nur in Ausnahmefällen kann die Identität auf rechtlichem Wege ermittelt werden, z. B. durch gerichtliche Anordnung bei strafbaren Äußerungen. In der Praxis bleibt die Bewertungsquelle in der Regel anonym und geschützt.
Wenn eine Bewertung nicht gelöscht werden kann, sollten Händler konstruktiv reagieren. Sie können etwa zeitnah auf den Kommentar antworten und eine Klärung anbieten. Ebenso kann man Kundenservice und Qualität weiter verbessern, um zukünftige negative Bewertungen zu vermeiden. Manchmal hilft auch, zufriedene Kunden aktiv um positive Bewertungen zu bitten.
Ein sachlicher und lösungsorientierter Umgang ist oft sinnvoll. Der Händler kann öffentlich auf mobile.de Stellung nehmen, etwa Missverständnisse erläutern. Dies signalisiert Transparenz und Professionalität. Auch sollte die interne Prozesskultur geprüft werden, um ähnliche Probleme künftig zu verhindern.
Nach Löschung verschwindet die Bewertung vollständig vom Profil: Sterne und Text sind nicht mehr sichtbar. Mobile.de stellt so sicher, dass keine Spuren des rechtswidrigen Eintrags bleiben. Der Händler kann danach seine Reputation Stück für Stück durch neue, positive Bewertungen und guten Kundenservice wieder aufbauen.
Regelmäßiges Monitoring ist entscheidend. Behalten Sie Ihre Bewertungen stets im Blick und reagieren Sie prompt bei fragwürdigen Einträgen. Fördern Sie zudem bewusst positive Bewertungen (z.B. durch Nachfrage an zufriedene Kunden) und optimieren Sie Ihren Service. Ein transparenter Umgang mit Kritik und kontinuierliche Qualitätsverbesserung helfen, mögliche Imageschäden zu begrenzen.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
