Bianca von Löschdas.de
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Unfaire, falsche oder beleidigende Google-Bewertungen können Ihrem Unternehmen ernsthaft schaden. Wir helfen Ihnen dabei, unzulässige Rezensionen rechtssicher löschen zu lassen – schnell, effizient und zuverlässig.
Negative Rezensionen auf Google sind oft der erste Eindruck, den potenzielle Kund:innen von Ihrem Unternehmen bekommen. Leider sind nicht alle Bewertungen gerechtfertigt – viele sind anonym, manipulativ oder sogar rechtswidrig.

Unsere Expert:innen analysieren Ihre Bewertung rechtlich und inhaltlich – und das ganz unverbindlich.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Google oder dem Bewertenden – je nach Fall.
Sie werden über den Fortschritt und das Ergebnis transparent informiert.

Die Kosten hängen vom Aufwand und der Komplexität des Einzelfalls ab. Als nach § 10 RDG zugelassener Rechtsdienstleister arbeiten wir mit transparenten, fallbezogenen Konditionen – je nach Paket auch mit erfolgsabhängigen Komponenten. Von pauschalen Dumpingpreisen sollten Sie sich nicht leiten lassen, denn jede Bewertung muss individuell geprüft und rechtlich begründet werden. Ihre Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich – so wissen Sie vor jeder Beauftragung, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Eine rechtswidrige Google-Bewertung lässt sich über einen substantiierten Löschantrag entfernen, der den konkreten Richtlinien- oder Rechtsverstoß sauber herausarbeitet. Theoretisch können Sie eine Bewertung selbst über Google melden – in der Praxis scheitern formlose Meldungen jedoch häufig an einer fehlenden juristischen Begründung. Als nach § 10 RDG zugelassener Rechtsdienstleister übernehmen wir Prüfung, rechtliche Argumentation und die gesamte Kommunikation mit Google für Sie und erhöhen so die Erfolgsaussichten deutlich – ohne Aufwand und Risiko für Sie.
Ja, sofern sie gegen Googles Richtlinien oder das Gesetz verstößt. Dazu zählen z. B. beleidigende Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder Bewertungen ohne Kundenkontakt.
Alternativ: Rechtsdienstleister beauftragen, die das gesamte Verfahren übernehmen.
Ein Anwalt kann rechtlich fundierter argumentieren, eine Abmahnung versenden oder gerichtliche Schritte einleiten. Ohne Anwalt wird in der Regel „nur“ eine Meldung bei Google eingereicht. Letzteres ist kostengünstiger, aber bei komplexen Fällen weniger erfolgversprechend.
Ja. Für die Durchsetzung einer Löschung ist nicht zwingend ein Anwalt erforderlich. Als nach § 10 RDG zugelassener Rechtsdienstleister dürfen wir Löschanträge rechtlich fundiert für Sie stellen und Ihre Interessen gegenüber Google vertreten – in vielen Fällen schneller und kostengünstiger als der klassische Anwaltsweg. Reicht ein begründeter Antrag nicht aus, eskalieren wir über unser juristisches Partnernetzwerk. Eine formlose Eigenmeldung über das Google-Formular ist zwar möglich, scheitert aber häufig an der fehlenden juristischen Begründung.
Die Erfahrungen sind gemischt. Bei klaren Richtlinienverstößen ist die Löschung oft erfolgreich. Bei grenzwertigen Fällen hilft juristische Expertise. Viele Unternehmen berichten von spürbarer Verbesserung der Online-Reputation nach erfolgreicher Löschung.
Kursierende Muster und Vorlagen führen bei Google nur selten zum Erfolg, weil jede Bewertung einen individuellen, auf den konkreten Verstoß zugeschnittenen Vortrag erfordert. Standardisierte Texte werden als solche erkannt und häufig abgelehnt. Wir formulieren stattdessen einen fallbezogenen, rechtlich fundierten Löschantrag mit den passenden Nachweisen – das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem aussichtslosen Versuch und einer durchsetzbaren Löschung.
Ja. Bewertungen mit nachweislich falschen Tatsachen oder ohne tatsächlichen Kundenkontakt können gemeldet und in vielen Fällen gelöscht werden.
Zuerst sachlich prüfen, ob die Bewertung gerechtfertigt ist. Bei Verstößen gegen Richtlinien: melden oder löschen lassen. Parallel sollte über eine professionelle Reaktion nachgedacht werden, um den öffentlichen Eindruck zu wahren.
Wenn sie sachlich begründet ist: professionell antworten. Wenn sie unbegründet, beleidigend oder manipulativ ist: prüfen lassen und ggf. melden oder löschen lassen.
Bewertungen in Google Maps sind Teil des Google-Bewertungssystems. Das Vorgehen ist identisch: Bewertung aufrufen, „Melden“ auswählen und Grund angeben. Alternativ: Löschanfrage über Rechtsdienstleister oder Anwalt einreichen.
Die Dauer variiert: Bei einfachen Fällen kann Google innerhalb weniger Tage reagieren. Komplexere oder juristisch begleitete Löschungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Endgültig entfernen kann eine Rezension nur Google selbst oder der Verfasser. Als betroffenes Unternehmen können Sie eine Bewertung nicht eigenmächtig löschen, aber über einen begründeten Antrag ihre Entfernung erwirken. Genau hier setzt ein nach § 10 RDG zugelassener Rechtsdienstleister an: Wir arbeiten die Rechts- und Richtlinienverstöße heraus und setzen die Löschung gegenüber Google durch – mit deutlich höheren Erfolgsaussichten als eine formlose Eigenmeldung.
Weil negative Bewertungen – insbesondere ungerechtfertigte – den ersten Eindruck potenzieller Kund:innen massiv beeinflussen können. Eine Löschung schützt Ihre Reputation und Umsätze.
Der Ablauf ist derselbe wie in Deutschland. Bewertungen auf google.ch folgen denselben Richtlinien. Auch hier gilt: prüfen, melden oder juristisch vorgehen.
Nicht direkt – aber wenn Inhalte aus anderen Plattformen kopiert und als Google-Bewertung verwendet werden, können sie als unzulässig gemeldet werden.
Grundsätzlich keine. Der Löschprozess ist weltweit einheitlich. Aber einige Anbieter sind regional tätig oder werben gezielt für Standorte wie Berlin, München oder Zürich.
Ja – insbesondere wenn sie offensichtlich Teil einer Bewertungsmanipulation sind, mehrfach auftauchen oder andere Richtlinien verletzen. Auch 1-Sterne-Bewertungen ohne Text sind löschbar, wenn sie missbräuchlich sind.
Wenn Sie uns beauftragen, müssen Sie selbst nichts überwachen: Wir reichen den Löschantrag ein, kommunizieren mit Google und halten Sie über jeden relevanten Schritt transparent auf dem Laufenden – von der Einreichung bis zur Entscheidung. Auf Wunsch erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Schritte und Ergebnisse.
Eine „Löschflat“ ist ein Abo-Modell, bei dem regelmäßig neue Bewertungen geprüft und bei Verstößen automatisch Löschanträge gestellt werden. Ideal für Unternehmen mit vielen Kunden und hoher Sichtbarkeit.
Ja, insbesondere wenn sie anonym, beleidigend oder unter falscher Identität verfasst wurden. In solchen Fällen ist eine juristische Begründung besonders wirkungsvoll.
Ja – wenn eine Google-Bewertung fälschlich mit Ihrem Unternehmen, Ihrer Adresse oder einem Standort verknüpft wurde, obwohl kein echter Kundenkontakt bestand, kann diese in vielen Fällen gelöscht werden. Auch bei bewusster Rufschädigung durch falsche Zuordnungen besteht eine gute Chance auf Entfernung.
Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn sie scharf oder negativ ausfallen. Anders verhält es sich, wenn nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern allein die Herabwürdigung im Vordergrund steht: Solche Schmähkritik ist nicht mehr vom Grundrecht gedeckt und ebenso angreifbar wie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Zulässige, sachliche Kritik müssen Unternehmen dagegen hinnehmen – wir gehen gezielt gegen rechtswidrige Bewertungen vor.
Ja. Nach der deutschen Rechtsprechung zu Bewertungsportalen (u. a. den BGH-Entscheidungen zu Jameda) trifft den Plattformbetreiber eine Prüfpflicht, sobald ein Unternehmen einer Bewertung substantiiert widerspricht – etwa weil ein echter Kundenkontakt bestritten wird. Google muss dann beim Verfasser nachfassen und den Sachverhalt überprüfen. Bleibt ein Nachweis aus, steigt die Wahrscheinlichkeit der Löschung erheblich. Genau diese Prüfpflicht machen wir mit einer fundierten Beanstandung für Sie geltend.
Seit Geltung des Digital Services Act (DSA) sind große Plattformen wie Google verpflichtet, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen und Beschwerden nachvollziehbar zu bearbeiten. Das stärkt die Position betroffener Unternehmen, die unzulässige Bewertungen entfernen lassen möchten. Wir nutzen dieses offizielle Verfahren professionell und rechtskonform – das erhöht Verbindlichkeit und Erfolgsaussichten Ihrer Beanstandung.
Nein – und das sagen wir bewusst offen. Zulässige, sachlich zutreffende Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt und muss hingenommen werden. Angreifbar sind dagegen rechtswidrige Bewertungen: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik, fehlender Erfahrungsbezug, Interessenkonflikte oder Fake-Profile. Ob eine konkrete Bewertung löschbar ist, hängt vom Einzelfall ab – deshalb prüfen wir vorab kostenlos und ehrlich, ob eine Löschung realistisch durchsetzbar ist.
Ja. Auch wenn Google seinen Sitz im Ausland hat (Google Ireland bzw. die US-Muttergesellschaft), unterliegen Bewertungen über deutsche Unternehmen regelmäßig dem deutschen Recht. Damit greifen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht und der Datenschutz. Rechtswidrige Bewertungen sind daher klar angreifbar – unabhängig vom Unternehmenssitz der Plattform.
Selbst löschen können Sie nur Bewertungen, die Sie als Nutzer selbst verfasst haben – fremde Rezensionen über Ihr Unternehmen nicht. Eine unzulässige Bewertung können Sie zwar über Google melden, doch ohne fundierte rechtliche Begründung bleiben solche Meldungen häufig erfolglos. Ein nach § 10 RDG zugelassener Rechtsdienstleister erwirkt die Löschung mit der richtigen Argumentation deutlich zuverlässiger – und spart Ihnen Zeit und Risiko.
Löschdas ist ein Produkt der Image Rechtsdienstleistungen GmbH, einer 100%igen Tochter der Dustap Holding GmbH. Unsere juristische Expertise stützt sich auf Erfahrung aus der Unternehmensgruppe – mehrjährig und praxiserprobt.
