Google-Bewertung als Arzt oder Praxis löschen: Was möglich ist

Google-Bewertung als Arzt oder Praxis löschen Was möglich ist

Kaum eine Berufsgruppe ist von unfairen Google-Bewertungen so betroffen wie Ärztinnen und Ärzte. Eine einzelne negative Rezension kann die Entscheidung neuer Patienten stark beeinflussen, und anders als andere Unternehmen können Ärzte auf eine Bewertung nicht einfach öffentlich antworten, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu riskieren. Die gute Nachricht: Die Rechtsprechung stärkt die Position von Ärzten deutlich, und viele unberechtigte Bewertungen sind löschbar.

Dieser Artikel erklärt, warum Ärzte besonders betroffen sind, welche Urteile ihre Rechte stärken, wo der zentrale Hebel liegt und wie Sie als Praxis Schritt für Schritt vorgehen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Warum Ärzte besonders betroffen sind

Für Ärzte gilt eine Besonderheit: die ärztliche Schweigepflicht. Sie verbietet es faktisch, öffentlich auf eine Bewertung einzugehen, denn schon die Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses oder das Eingehen auf konkrete Vorwürfe kann die Schweigepflicht verletzen. Während ein Handwerksbetrieb einer Bewertung sachlich widersprechen kann, ist Ärzten dieser Weg weitgehend versperrt. Umso wichtiger ist es, unberechtigte Bewertungen gezielt entfernen zu lassen, statt öffentlich zu reagieren.

Die Rechtsprechung stärkt Ärzte

Zwei Entscheidungen sind für Ärzte besonders wichtig.

OLG Karlsruhe: Löschung bei fehlendem Patientenkontakt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine negative Google-Bewertung zu löschen ist, wenn sich der Bewerter nicht als tatsächlicher Patient zuordnen lässt und Google einen echten Behandlungskontakt nicht belegen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2020, Az. 6 W 49/19). Der Kern: Wer bewertet, muss auch wirklich Patient gewesen sein. Fehlt dieser Nachweis, überwiegt der Schutz des Arztes.

BGH: Die bloße Rüge genügt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass schon die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, ausreicht, um die Prüfpflicht der Plattform auszulösen (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). Für Ärzte bedeutet das: Sie müssen den fehlenden Patientenkontakt nicht beweisen, sondern lediglich glaubhaft bestreiten. Danach muss Google den Fall prüfen, den Bewerter kontaktieren und die Bewertung entfernen, wenn kein Behandlungskontakt belegt werden kann.

Der zentrale Hebel: fehlender Patientenkontakt

Gerade weil Ärzte inhaltlich kaum widersprechen dürfen, ist der fehlende Patientenkontakt der wichtigste und sicherste Angriffspunkt. Die Argumentation lässt sich vollständig darauf stützen, dass kein nachweisbarer Behandlungskontakt bestand, ohne dass patientenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Das schützt die Schweigepflicht und ist zugleich rechtlich tragfähig.

Warum Ärzte nicht öffentlich antworten sollten

Der Impuls, sich gegen eine ungerechte Bewertung zu wehren, ist verständlich, für Ärzte aber gefährlich. Schon eine scheinbar harmlose Antwort kann ein Behandlungsverhältnis bestätigen und damit die Schweigepflicht verletzen. Selbst ein Dank für eine positive Bewertung ist heikel. Sinnvoller ist es, unberechtigte Bewertungen still entfernen zu lassen und auf öffentliche Reaktionen zu verzichten, solange eine Löschung angestrebt wird.

Welche Bewertungen löschbar sind, und welche nicht

Gute Löschchancen bestehen, wenn:

  • kein nachweisbarer Patientenkontakt bestand,
  • die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält,
  • es sich um Schmähkritik oder eine reine Sternbewertung ohne erkennbaren Behandlungsbezug handelt,
  • die Bewertung von einem Wettbewerber oder einem Fake-Profil stammt.

Kaum Chancen bestehen, wenn: ein echter Patient eine sachlich gefärbte, subjektive Meinung äußert, die keine unwahren Tatsachen enthält. Eine solche Bewertung ist auch für Ärzte grundsätzlich hinzunehmen.

Schritt für Schritt vorgehen

  • Beweise sichern: Screenshot mit Datum, Profilname und Sternanzahl, dazu das Bewerterprofil dokumentieren.
  • Einordnen: Lässt sich der Bewerter einem Patienten zuordnen? Bei reinen Sternbewertungen ist das oft nicht möglich, was die Ausgangslage verbessert.
  • Bei Google melden: über das Drei-Punkte-Menü, mit dem Hinweis auf fehlenden Patientenkontakt oder Richtlinienverstoß, ohne Behandlungsdetails zu nennen.
  • Qualifizierte Beanstandung: bei Ablehnung eine rechtlich fundierte Beanstandung mit Bezug auf das BGH-Urteil VI ZR 1244/20 und die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe nachschieben.

Wann professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Für Ärzte ist die Gratwanderung zwischen wirksamer Löschung und Wahrung der Schweigepflicht besonders heikel. Die Argumentation muss sauber auf den fehlenden Patientenkontakt gestützt werden, ohne dass Behandlungsdaten offengelegt werden. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, die Löschfähigkeit professionell prüfen und die Kommunikation mit Google übernehmen zu lassen. Spezialisierte Dienstleister wie loeschdas.de ordnen die Bewertung ein, formulieren eine tragfähige Beanstandung und führen den Prozess bis zur Entscheidung, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu gefährden.

Weiterführend: DSGVO und Google-Bewertungen.

Fazit

Ärzte sind unfairen Google-Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert. OLG Karlsruhe und BGH haben ihre Position deutlich gestärkt: Fehlt ein nachweisbarer Patientenkontakt, ist eine Bewertung in vielen Fällen löschbar. Wegen der Schweigepflicht sollten Ärzte nicht öffentlich antworten, sondern unberechtigte Bewertungen gezielt entfernen lassen. Wer den fehlenden Patientenkontakt sauber darlegt und im Zweifel professionelle Unterstützung hinzuzieht, hat gute Chancen, seinen Ruf zu schützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Arzt eine negative Google-Bewertung löschen lassen?

Häufig ja. Lässt sich der Bewerter nicht als tatsächlicher Patient zuordnen oder enthält die Bewertung unwahre Tatsachen, ist sie in vielen Fällen löschbar. OLG Karlsruhe und BGH stärken hier die Position von Ärzten.

Darf ich als Arzt öffentlich auf eine Bewertung antworten?

Das ist heikel. Schon die Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses kann die ärztliche Schweigepflicht verletzen. Solange eine Löschung angestrebt wird, sollten Ärzte auf öffentliche Antworten verzichten.

Muss ich beweisen, dass die Person kein Patient war?

Nein. Nach dem BGH-Urteil VI ZR 1244/20 genügt die glaubhafte Rüge, dass kein Patientenkontakt bestand. Danach muss Google den Sachverhalt prüfen und den Bewerter kontaktieren.

Was ist mit Bewertungen auf Ärzteportalen?

Dieser Artikel bezieht sich auf Google. Für spezialisierte Ärztebewertungsportale gelten teils eigene Regeln und Prozesse. Das Grundprinzip des fehlenden Patientenkontakts ist aber auch dort ein zentraler Ansatzpunkt.